Datum: 04.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Lindau (Bodensee) (Hebesatzsatzung)
3 Präsentation der Kurbeitragskalkulation
4 3. Billigkeitsleistung zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 Hier: Verstärkung einer Haushaltsstelle zur Weiterleitung der Mittel an die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH
5 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6 Anpassung der Liegeplatzgebühren im Kleinen See und im Lindauer Seehafen
7 Seehafen, Kleiner See - Entgeltanpassung Tageslieger
8 Werfthafen Derrickkran - Entgeltanpassung

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Stadträtin Rundel möchte wissen, warum die folgenden Tagesordnungspunkte nicht-öffentlich behandelt werden:
6.
Anpassung der Liegeplatzgebühren im Kleinen See und im Lindauer Seehafen

7.
Seehafen, Kleiner See - Entgeltanpassung Tageslieger

8.
Werfthafen Derrickkran - Entgeltanpassung

Da keine Gründe dagegensprechen, werden diese Punkte auf die öffentliche Tagesordnung gesetzt.

Es gibt keine Einwendungen. Die Tagesordnung gilt daher als genehmigt. 

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2. Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Lindau (Bodensee) (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö beratend 2

Sachverhalt

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit
der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift. Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich beim Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet. 
Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren kraft Gesetzes ihre Gültigkeit zum 01. Januar 2025, weshalb alle Steuerpflichtigen neue Bescheide erhalten müssen.

Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung in § 4 festgesetzt. Die Haushaltssatzung tritt zwar rückwirkend zum 01.01. des Haushaltsjahres in Kraft, sie wird allerdings erst nach Abschluss der öffentlichen
Bekanntmachung rechtswirksam.
Da jedoch die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der ca. 11.600 Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, bereits jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es für das Jahr 2025 somit schwer möglich, rechtzeitig rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.

Die Hebesatzsatzung soll auch für die Gewerbesteuer gelten.

Andere Kommunen, wie z. B. Kitzingen haben bereits eine solche Satzung beschlossen.

Fachliche Bewertung

Aktuell wurden ca. 10.200 der ca. 11.600 Datensätze (neue Grundsteuerhebesätze) durch die Finanzverwaltung übermittelt, sodass noch einige Objekte in die Berechnung mit einfließen müssen, zu denen wir bisher keine Daten erhalten haben. Die Überprüfung und der Vergleich der übermittelten Datensätze haben teilweise erhebliche Abweichungen zwischen altem und neuem Recht ergeben. Diese Abweichungen sind teils dem geänderten Recht, teils falsch ausgefüllten Erklärungen geschuldet. Lt. der aktuellen Hochrechnung würde dies unter Berücksichtigung der aktuellen Grundsteuerhebesätze zu Mindereinnahmen von insgesamt ca. 435.000 € im Vergleich zum Jahr 2024 führen. 

Um dieses Defizit auszugleichen, müsste der Hebesatz der Grundsteuer B auf 475 % erhöht werden, damit die bisherigen jährlichen Einnahmen wieder erreicht werden könnten.

Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses sollen zudem die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 auf ca. 5.800.000 € jährlich steigen.

Der Messbetrag der Grundsteuer B sollte lt. unserer Hochrechnung auf mindestens 530 % erhöht werden, damit das Ziel des Konsolidierungsprozesses erreicht werden kann. 
Es ist aufgrund der beschriebenen Situation jedoch zu bemerken, dass eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nicht möglich ist.

Es ist zu erwarten, dass nach dem Versand der Grundsteuerbescheide zahlreiche Änderungsanträge eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen Zahlen nochmals stark beeinflussen.

Nach der Grundsteuerreform werden landwirtschaftliche Grundstücke aufgeteilt. Flächen verbleiben in der Grundsteuer A und Gebäude gehen überwiegend in die Grundsteuer B über. Durch diese neue Zurechnung werden Land- und Forstwirte wesentlich mehr belastet als vorher. Daher würde eine Erhöhung der Grundsteuer A zu einer noch höheren Belastung dieser Personengruppe führen. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A sollte daher nicht erfolgen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
    x
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
90000.00100


Die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer wird im Jahr 2024 ca. 5.295.000 € betragen. Nach der Erhöhung ab dem Jahr 2025 werden die jährlichen Einnahmen bei ca. 5.800.000 € liegen.

Diskussionsverlauf

Leiter der Steuerabteilung, Michael Schäfer, erläutert die Erhöhung und ihre Auswirkungen auf verschiedene Beispiel-Immobilien anhand der Excel-Tabelle. Er erklärt, dass mit der Grundsteuerreform mehr Gerechtigkeit geschaffen werden sollte. Bisher musste für ältere Häuser weniger Grundsteuer bezahlt werden als für Neubauten.
Einige Stadträte sind der Meinung, dass der Hebesatz zu hoch ist. Es wurde bisher immer kommuniziert, dass mit der Steuerreform die Gemeinde keine Mehreinnahmen generiert.

Leiterin der Stadtkämmerei, Birgitt Richter stellt klar, dass mit der Aufkommensneutralität gemeint ist, dass die Gemeinde weder Mehr- noch Mindereinnahmen haben soll. Die Aufkommensneutralität bezieht sich nicht auf den einzelnen Bürger.
Im Konsolidierungsprozess wurde zudem mehrheitlich beschlossen, dass bei der Grundsteuer eine Erhöhung von 500.000 EUR erreicht werden soll, daher wurde der Hebesatz entsprechend angepasst.

Leiter der Abteilung Haushalt und Finanzen, Tobias Pellot ergänzt, dass die Erhöhung im Haushalt 2025 und Finanzplan bereits eingeplant ist.

Stadtrat Obermayr fasst zusammen, dass wenn die Erhöhung nicht beschlossen wird, es einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung bedarf.

Stadträtin Rundel möchte wissen, wie sich der Hebesatz auf die GWG-Wohnungen auswirkt, denn sie befürchtet, dass eine Erhöhung auch höhere Mieten bedeutet.

Leiter der Steuerabteilung, sichert eine Prüfung und Rückmeldung bis zur Stadtratssitzung am 16. Dezember 2024 zu.

Nach langer Diskussion, ob die Erhöhung in 2 Schritten erfolgen soll oder woher die fehlenden 500.000 EUR herkommen sollen, wird über die Hebesätze einzeln abgestimmt.

Sollte der Vorschlag der Verwaltung keine Zustimmung finden, wird über die Anträge von Stadträtin Dorfmüller, die Grundsteuer B auf 500 v. H. und Stadtrat Hübler, die Grundsteuer B auf 475 v. H. anzuheben, abgestimmt.

Beschluss 1

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den als Anlage beigefügten Entwurf der
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze zuzustimmen.

Die Abstimmung über die Hebesätze erfolgt einzeln:

  1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                325 v. H.

Lindau, 04.12.2024

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Für das Grundstück (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                530 v. H.

Lindau, 04.12.2024

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Beschluss 3

  1. Für die Gewerbesteuer
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                410 v. H.

Lindau, 04.12.2024

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Hebesatzsatzung Grundsteuer ab 01.01.2025.pdf
Download Vergleichsberechnung Grundsteuer.pdf

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3. Präsentation der Kurbeitragskalkulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö informativ 3

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) ist als Luftkurort bzw. Erholungsort gem. Art. 7 Abs. 1 KAG berechtigt,
zur Deckung ihres Aufwands für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen, einen Beitrag zu erheben. Dabei dürfen die Einnahmen den gemeindlichen Aufwand nicht überdecken (Kostendeckungsprinzip als Obergrenze). Hierzu ist es ausreichend, wenn dies anhand einer Kalkulation für einen überschaubaren Zeitraum nachgewiesen wird. Diese kann auch nachträglich erfolgen. 

Zu bemerken ist auch, dass die Einnahmen aus dem Fremdenverkehrsbeitrag in die Kalkulation miteinzubeziehen sind. Somit wird auch gleichzeitig der Deckungsgrad für den Fremdenverkehrsbeitrag ermittelt.

Fachliche Bewertung

Die Kurbeitragskalkulation wurde von uns anhand der Ist-Zahlen für das Jahr 2023 erstellt. 
Das Resultat ist, dass es für den Kurbeitrag und den Fremdenverkehrsbeitrag in Summe zu keiner Überdeckung für das Jahr 2023 gekommen ist. Der erzielte Deckungsgrad in Höhe von ca. 94 % liegt sogar im optimalen Bereich.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen




einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     

Haushaltsstellen

79000.12100
79000.12300

Der ermittelte Zuschussbedarf in Höhe von ca. 4.110.000 € konnte zum größten Teil durch die erzielten Einnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von ca. 3.872.000 € finanziert werden.


Diskussionsverlauf

Leiter der Steuerabteilung erläutert die Kalkulation anhand einer Excel-Tabelle.
Er weist darauf hin, dass beim Kurbeitrag gesetzlich keine Überdeckung entstehen darf.

Die Stadträte möchten wissen, welche Kosten noch herangezogen werden können, wie z. B. Müllgebühren oder der Stadtbus. Laut Stadtrat Hübler, sind 2 Haltestellen nur wegen Touristen eingeführt worden.

Oberbürgermeisterin erklärt, dass es auch schon Thema bei der Haushaltskonsolidierung war und Müllgebühren nicht über den Kurbeitrag abgerechnet werden können. Damit aber auch Tagestouristen den Anteil an den verursachten Kosten tragen, wäre eine Klimaabgabe, Citymaut oder ähnliches denkbar. Dies muss aber noch geprüft und ausgearbeitet werden.

Beschluss

Die Beschlussvorlage dient zur Kenntnis.

Lindau. 04.12.2024

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kalkulation Kurbeitrag 2023.pdf

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4. 3. Billigkeitsleistung zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 Hier: Verstärkung einer Haushaltsstelle zur Weiterleitung der Mittel an die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Antrag der Stadt Lindau (B) vom 30.09.2024 wurde von der Regierung von Schwaben mit Bescheid vom 31.10.2024 zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket für den Zeitraum September bis Dezember 2024 (3. Ausgleichsleistung) eine vorläufige Ausgleichleistung in Höhe von 712.667,76 € bewilligt. 

Die Stadt Lindau (B) ist als Aufgabenträger für den ÖPNV Empfänger der Zuweisung und hat diese entsprechend der öDA (hierfür in der Stadtratssitzung am 26.04.2023 geändert und angepasst) an die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH als das wirtschaftliche Risiko tragende Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Haushalts- und kassentechnisch wird dieser Vorgang über die Haushaltsstelle 79100.71520 „Weiterleitung Zuschüsse an SVL“ abgewickelt, die mit der entsprechenden außerplanmäßigen Einnahme auf Haushaltsstelle 79100.17110 „Zuweisung vom Land Deutschlandticket“ verstärkt wird. 

Die RvS wies die Stadt Lindau darauf hin, dass es aufgrund der momentanen politischen Unsicherheiten auf Bundesebene im Ausnahmefall zu einer Rückforderung der Tranchen für November und Dezember 2024 kommen könnte.
 

Fachliche Bewertung

Für die notwendige Verstärkung der Haushaltsstelle ist ein Beschluss des Finanzausschusses notwendig. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsstelle 79100.71520 mit der außerplanmäßigen Einnahme in Höhe von 712.667,76 € auf Haushaltstelle 79100.17110 zu verstärken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Jahr 1997 wurde der Straftatbestand der Vorteilsannahme (§331 StGB) durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz geändert. Der Tatbestand der Norm wurde deutlich erweitert. Zum einen erfasst er neben den eigenen Vorteilen des/der Amtsträgers/Amtsträgerin nun auch die Vorteile, die der/die Amtsträger/Amtsträgerin für Dritte entgegennimmt. Dies bedeutet, dass auch uneigennütziges Handeln von Amtsträgern/Amtsträgerinnen, wie z.B. die Entgegennahme  von Vorteilen für die eigene Anstellungskörperschaft oder einen gemeinnützigen Verein, strafrechtlich relevant werden kann. Zum einen genügt es dass der Vorteil allgemein für die Dienstausübung gewährt wird. Das Tatbestandsmerkmal der sog. „Unrechtsvereinbarung“ setzt nicht mehr voraus, dass die Gegenleistung von Amtsträger/innen für den Vorteil eine zumindest konkretisierbare Diensthandlung ist. Um diesem strafrechtlichem Risiko zu begegnen hat das Bayerische Staatsministerium  des Innern im Oktober 2008 an die Kommunen in Bayern Handlungsempfehlungen gerichtet, die Richtlinien für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für Kommunale/gemeinnützige Zwecke geben sollen. Nach Beschluss des Finanzausschusses vom 14.07.2009 sind diese Handlungsempfehlungen  bei der Stadt Lindau umzusetzen.

Zuletzt hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2010 beschlossen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen die Handlungsempfehlungen des BayStMI vom 27.Oktober 2008 anzuwenden und die Betragsgrenze für die Beschlussfassung von 500,00 € auf 2.000 € zu erhöhen. 

Fachliche Bewertung

In den Handlungsempfehlungen selbst ist keine Betragsgrenze genannt und bezieht sich auf jegliche Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. 

Nach Rücksprache mit unserer Rechtsaufsicht wird eine Betragsgrenze für die Beschlussfassung im Stadtrat als kritisch angesehen. Vielmehr sollte jede Spende, Zuwendung und ähnliche Zuwendung dem Finanzausschutz zur Annahme vorgelegt werden. 

Eine Verwaltungsvereinfachung kann auch in der Art umgesetzt werden, in dem alle Spenden in einer Spendenliste zusammengetragen und dem Finanzausschuss mindestens einmal jährlich vorgelegt werden. 

Die Häufigkeit der Befassung des Finanzausschusses kann vom Gremium selbst festgelegt werden. Da die Spendengeber erfahrungsgemäß ungern längere Zeit auf ihre Spendenbescheinigung warten wollen und die Spendenbereitschaft nicht beeinträchtigt werden soll, wird vorgeschlagen eine Spendenliste zu erstellen und vierteljährlich zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Die Dokumentation über die Beschlussfassung aller Spenden ist nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres der Rechtsaufsicht zu übersenden.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt die vierteljährliche Vorlage aller bei der Stadt eingegangenen Spenden, Schenkungen und Zuwendungen in Listenform.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Anpassung der Liegeplatzgebühren im Kleinen See und im Lindauer Seehafen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Gebührenstruktur für Bootsliegeplätze schlagen wir eine Anpassung der Liegeplatzgebühren vor. Diese Maßnahme ist notwendig, um den gestiegenen Betriebskosten und dem erhöhten Wartungsaufwand gerecht zu werden. 
Zudem sind die Ergebnisse der jüngsten Konsolidierungsgespräche zu berücksichtigen.

Gestiegene Betriebskosten: Die Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der Liegeplätze sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies umfasst unter anderem die Kosten für Personal, Materialien und Energie.

Erhöhter Instandhaltungsaufwand: Aufgrund der zunehmenden Nutzung der Liegeplätze ist der Instandhaltungsaufwand signifikant gestiegen. Um die Sicherheit und Qualität der Liegeplätze zu gewährleisten, sind regelmäßige Inspektionen, Wartungen, Instandsetzungen und Verbesserung unerlässlich. Hinzu kommt, dass das steigende Aufkommen von größeren Booten, welche nicht nur mehr Energie verbrauchen, sondern auch eine größere Anzahl an Personen beherbergen können, was den infrastrukturellen Aufwand und die Betriebskosten weiter erhöhen. Die Stege erfordern daher eine noch intensivere Pflege und erweiterte Sicherheitsmaßnahmen für alle Nutzer, um den stetig wachsenden Standards und gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. ( z.B. - Jährliche Überprüfung der Stromkästen an den Stegen)

Ergebnisse der Konsolidierung: In den jüngsten Konsolidierungszielen wurde deutlich, dass eine Anpassung der Gebühren notwendig ist, um die finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit des Hafens zu gewährleisten. Die Gespräche haben gezeigt, dass ohne eine Erhöhung der Gebühren wichtige Investitionen und Instandhaltungen nicht durchgeführt werden können.
Ebenso ist die Umsetzung der Erhöhungen notwendig um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten und weiter zu verbessern.

Vergleich mit anderen Häfen: Ein Vergleich mit den Gebührenstrukturen anderer Häfen in der Region zeigt, dass unsere aktuellen Gebühren teilweise unter dem Durchschnitt liegen. Eine Anpassung würde uns in eine angemessene und vergleichbare Position bringen.
Des Weiteren kann die Erhöhung der Liegeplatzgebühren vor allem mit der großartigen Lage der beiden Häfen in direkter Stadtnähe sowie mit der hervorragenden Infrastruktur der Häfen begründet werden. Es gibt kaum vergleichbare Häfen am Bodensee, die den Nutzern solch eine zentrale Lage bieten können. 

Fachliche Bewertung

Basierend auf den Ergebnissen der Konsolidierungsgespräche schlagen wir vor, eine allgemeine Gebührenerhöhung um 15% durchzuführen. Diese Anpassung wird den Liegeplatzinhabern in der Saison 2025 in Rechnung gestellt.

Einnahmeprognose auf Basiswerten 2024

Kleinen See
Im Jahr 2024 wurden für die Dauerliegeplätze im Kleinen See Einnahmen in Höhe von 248.043 Euro erzielt. Diese Einnahmen entfallen auf 220 Dauerliegeplätze von insgesamt 260 vorhandenen Liegeplätzen. Die restlichen 40 Plätze wurden als Gastliegeplätze zugeteilt und sind in den 248.043 Euro nicht enthalten.

Durch eine gezielte Erhöhung von 15 Prozent könnten zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 37.000 Euro generiert werden. Dies könnte zu einem Anstieg der Gesamteinnahmen für die Dauerliegeplätze auf 285.000 Euro führen.

Lindauer Seehafen
Für die Dauerliegeplätze im Lindauer Seehafen wurden Einnahmen in Höhe von € 114.565,-  in 2024 erzielt. Diese Einnahmen entfallen auf 70 Dauerliegeplätze von insgesamt 80 vorhandenen Liegeplätzen. Auch hier wurden die restlichen Plätze als Gastliegeplätze bzw. Tagesliegeplätze zugeteilt.

Durch die Anpassung der Gebühren um 15,7 % Prozent könnten zusätzliche Einnahmen in Höhe von 17.000,- Euro erzielt werden, was eine Gesamteinnahme in Höhe von 131.000,- Euro bedeuten könnte. 

Vorschlag zur angepassten Gebührenstruktur

  1. Kleinen See- Anpassung Gebührenstruktur ab Saison 2025  :




  1. Lindauer Seehafen- Anpassung Gebührenstruktur ab Saison 2025:

Die Liegeplätze im Lindauer Seehafen werden nur nach Quadratmeter berechnet.        
Der aktuelle m²-Preis beträgt € 53,60 und soll zum 01.01.2025 um 15,7% auf € 62,00/m² zuzüglich 
€100,- Betriebskostenpauschale angepasst werden.                                                

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen 
Kleiner See:
     
+37.000,00€
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
56110.14010



Finanzielle Auswirkungen 
Lindauer Seehafen:

+17.000,00€
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag 
56120.14010

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt die Anpassung der Gebühren für die Dauerliegeplätze wie folgt:

  1. Kleinen See- Gebührenstruktur ab Saison 2025:



  1. Lindauer Seehafen- Gebührenstruktur 
Anhebung der Liegeplatzgebühren im Lindauer Seehafen um 15,7% auf € 62,00/m² zuzüglich € 100,- Betriebskostenpauschale.

  1. Die Anpassung der Gebühren tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Seehafen, Kleiner See - Entgeltanpassung Tageslieger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat die Verwaltung im Zuge der Konsolidierung beauftragt, die Tagesliegegebühren für Bootsliegeplätze anzupassen, da mehrere Faktoren eine Erhöhung begründen:
 
  1. Die allgemeine Inflation und steigende Lebenshaltungskosten führen zu höheren Betriebskosten für die Hafenanlagen, die durch die Gebühren gedeckt werden müssen. 

  1. Die Lindauer Häfen gehören zu den beliebtesten am Bodensee. Diese hohe Beliebtheit führt zu einer verstärkten Nutzung und damit zu einem stetig wachsenden Instandhaltungsaufwand der gesamten Hafenanlage.

  1. Zeitnahe Investitionen in die Infrastruktur, um den hohen Standards und Erwartungen der Nutzer gerecht zu werden, wie z.B. neue oder verbesserte Stege, erhöhte Sicherheitseinrichtungen und zusätzliche Umweltmaßnahmen. 

  1. Die Betreuung der Tagesgäste und die Verwaltung der Liegeplätze benötigen immer mehr personelle und finanzielle Ressourcen. 

  1. Zusätzlich verursachen Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen zusätzliche Kosten. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die aufwändige Beseitigung von Schwemmholz und Seegras. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Wasserwege frei und die Anlegestellen sicher zu halten und somit die Nutzbarkeit der Hafenanlagen zu gewährleisten.

Des Weiteren schlägt die Verwaltung zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung die Reduzierung der Tagestarifstufen von drei auf zwei Kategorien vor. Dies führt zu einer Verringerung des administrativen Aufwands, erhöht die Transparenz und Benutzerfreundlichkeit für alle Beteiligten und schafft eine Vereinfachung der steuerrechtlichen Darstellung.

Fachliche Bewertung

Preisliste alt Lindauer Seehafen
Tagessatz*
bei Breite
Längenzuschlag ab 10,00 Meter
15,50 €
bis 3,00 Breite
+ 1,00 € pro angefangenem Meter
17,50 €
3,00 m bis 3,50 m Breite
+ 1,00 € pro angefangenem Meter
22,50 €
ab 3,50 m Breite
+ 1,00 € pro angefangenem Meter
3,00 € / Tag / Person zusätzlich ab dem 3. Erwachsenen 
*) Preise inklusive Dusche, Strom, Wasser und 19 % Umsatzsteuer 

Preisliste neu Lindauer Seehafen
Tagessatz*
bei Breite
Längenzuschlag entfällt
20,00 €
bis 3,50 m Breite
-
25,00 €
ab 3,50 m Breite
-
3,00 € / Tag / Person zusätzlich ab dem 3. Erwachsenen 
*) Preise inklusive Dusche, Strom, Wasser und 19 % Umsatzsteuer

Durch diese Anpassung wird bei gleichbleibender Auslastung des Lindauer Seehafens eine jährliche Mehreinnahme von ca. € 5.000,- erwartet.

Preisliste alt Kleiner See
Tagessatz*
bei Breite

20,00 €
2,00 m  bis 3,50 m Breite

2,00 € / Tag / Person zusätzlich ab dem 3. Erwachsenen 
*) Preise inklusive Dusche, Strom, Wasser und 19 % Umsatzsteuer

Preisliste neu Kleiner See
Tagessatz*
bei Breite

23,00 €
2,00 m bis 3,50 Breite
-
3,00 € / Tag / Person zusätzlich ab dem 3. Erwachsenen 
*) Preise inklusive Dusche, Strom, Wasser und 19 % Umsatzsteuer

Durch diese Anpassung wird bei gleichbleibender Auslastung Kleiner See eine jährliche Mehreinnahme von ca. € 7.500,- erwartet.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen 
Lindauer Seehafen:
     
5.500 €
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
56120.14030




einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen 
Kleiner See:
     
7.500 €
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
56110.14030




Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt die Anpassung der Gebühren für die Tagesliegeplätze lt. Antrag Stadtrat Hübler, die 3. Person nicht als Erwachsenen, sondern ab 16 Jahren zu betrachten: 
  1. Neue Preisliste Lindauer Seehafen
Tagessatz*
bei Breite
Längenzuschlag entfällt
20,00 €
bis 3,50 m Breite
-
25,00 €
ab 3,50 m Breite
-
3,00 € / Tag / Person zusätzlich ab der 3. Person ab 16 Jahren
*) Preise inklusive Dusche, Strom, Wasser und 19 % Umsatzsteuer




  1. Neue Preisliste Kleiner See
Tagessatz*
bei Breite

23,00 €
2,00 m bis 3,50 Breite
-
3,00 € / Tag / Person zusätzlich ab der 3. Person ab 16 Jahren
*) Preise inklusive Dusche, Strom, Wasser und 19 % Umsatzsteuer

3. Die Anpassung der Gebühren tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Werfthafen Derrickkran - Entgeltanpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Benutzerentgelte für den städtischen Derrickkran wurden letztmalig zum 15.02.2022 angepasst. Im Zuge der Konsolidierungsgespräche wurde beschlossen, die Gebühren für die Saison 2025 zu erhöhen.

Eine Anpassung der Krangebühren für Boote ist notwendig, um die Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der Krananlagen gerecht widerzuspiegeln. Diese Gebühren sind entscheidend für die Sicherheit und Effizienz des Kranbetriebs und tragen dazu bei, dass die Infrastruktur langfristig erhalten bleibt. Die Anpassung der Gebühren berücksichtigt auch die spezifischen Anforderungen und Kosten, die mit dem Kranbetrieb verbunden sind, wie z.B. die Personalkosten für die Bediensteten und die Wartung der Krananlagen. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass die Krananlagen stets in einem optimalen Zustand ist, somit auch die Sicherheit aller Nutzer gewährleistet ist und die Infrastruktur langfristig bestehen bleiben kann. 

Fachliche Bewertung

Neben einer Erhöhung der Krangebühren schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der bisher nach Tonnage gestaffelten neun Tarifgebühren auf zwei Tarife vor. Diese Maßnahme erleichtert die Beurteilung der Bootsklassen am Kran und führt zu einer effizientere Gebührenabrechnung. Ebenfalls gewährleistet sie eine verbesserte steuerliche Darstellbarkeit und strafft den administrativen Prozess erheblich. 

Erläuterung des Kranvorgangs:
Grundsätzlich werden zwei geschulte und zertifizierte Personen für den Vorgang benötig:
  • die erste Person zur Kranbedienung
  • die zweite zur Einweisung und Sicherung des Boots sowie der Umgebung 
  • Der Bootseigner darf aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht mithelfen und muss sich im angemessenen Sicherheitsanstand bis zum Abschluss des Kranvorganges aufhalten. 
Mit Vor- und Nachbereitung der Krananlage sowie der Abrechnung, benötigt ein Kranvorgang i.R. 45min.
Diese Dienstleistung wird derzeit von 3 Hafenmeistern zum regulären Hafenbetrieb erbracht. Bei  jährlichen ca. 379 Kranvorgängen entfällt allein auf diese Tätigkeit ein Stundenaufwand von mind. 284 Stunden.

Vorschlag der Tarifanpassung: 
Tarife alt 
Tonnen
Entgelt Netto
USt
Entgelt Brutto
1
33,61 €
6,39 €
40,00 €
2
45,38 €
8,62 €
54,00 €
3
48,74 €
9,26 €
68,00 €
4
60,50 €
11,50 €
82,00 €
5
72,72 €
13,73 €
96,00 €
6
84,03 €
15,97 €
110,00 €
7
95,80 €
18,20 €
124,00 €
8
107,56 €
20,44 €
138,00 €
9
127,73 €
24,27 €
152,00 €
Mast stellen
12,60 €
2,40 €
15,00 €
Mast legen
12,60 €
2,40 €
15,00 €
Hochdruckreiniger
12,60 €
2,40 €
15,00 €
Zuschlag nach offiziellem
Auswasserungstermin*


50 %

Tarife neu – ab 01.01.2025
Tonnen
Entgelt Netto
USt
Entgelt Brutto
1 - 4
71,43 €
13,57 €
85,00 €
5 - 9
159,67 €
30,33 €
190,00€
Mast stellen
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Mast legen
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Hochdruckreiniger je ½ h 
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Zuschlag nach offiziellem
Auswasserungstermin*


50 %
*Sollte der Kran nach dem offiziellen letzten Auswasserungstermin benötigt werden, fällt ein Zuschlag von 50 Prozent an. 

Bei der vorgeschlagen Anpassung werden die Gebühren jeweils in den niedrigsten Tonnenklassen der Tarifkategorien im gleichen Verhältnis erhöht.  
Der Vergleich mit anderen Häfen zeigt, dass die angepassten Gebühren wettbewerbsfähig und angemessen sind:
Hafen Friedrichshafen:
  • Grundgebühr: 100,- EUR pro Boot
  • Zusatzgebühr: 20,- EUR für eine Benützungsdauer von mehr als 30 Minuten

Hafen TSV Zech:
  • Grundgebühr: 100,- EUR pro Boot

Übersicht der möglichen Mehreinnahmen auf Basiswerten 2024:

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
+ 13.000,00 €
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
56130.11010

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt folgende Anpassung der Gebühren für den Derrickkran:
  
  1. Tarife neu
Tonnen
Entgelt Netto
USt
Entgelt Brutto
1 - 4
71,43 €
13,57 €
85,00 €
5 - 9
159,67 €
30,33 €
190,00€
Mast stellen
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Mast legen
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Hochdruckreiniger je ½ h 
16,80 €
3,20 €
20,00 €
Zuschlag nach offiziellem
Auswasserungstermin*


50 %

  1. Die Anpassung der Gebühren tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2024 12:31 Uhr