Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung Zuwegung Stadtpark
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 17.06.2020 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Fußweg von der Sedanstraße in den Stadtpark über das Grundstück Sedanstraße 12, Flst. Nr. 82/6, wird mit einer Länge von 58 m als beschränkt-öffentlicher Fußweg gemäß Art. 6 Abst. 1 i.V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Eintragungen im Bestandsverzeichnis vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2021 11:24 Uhr