Einbeziehungssatzung "Lagerplatzerweiterung - Lindenberg Ost" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3BauGB; Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2BauGB; Satzungsbeschluss gem. §§ 34 Abs. 6, 10 Abs. 3BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.07.2023 ö 3

Beschluss 1

Die im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vom 24.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen werden entsprechend der Anlage 1 abgewogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB die Einbeziehungssatzung „Lagerplatzerweiterung – Lindenberg Ost“ der Stadt Lindenberg i. Allgäu bestehend aus dem zeichnerischen Teil in der Fassung vom 17.07.2023 gemäß Anlage 2 und dem Textteil bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften in der Fassung vom 17.07.2023 gemäß Anlage 3. Die Begründung zum Entwurf Einbeziehungssatzung „Lagerplatzerweiterung – Lindenberg Ost“ in der Fassung vom (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung „Lagerplatzerweiterung – Lindenberg Ost“ gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2023 10:50 Uhr