Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Bedarfsanerkennung nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.07.2023 ö 5

Beschluss 1

  1. Zur Deckung des Bedarfs für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt erkennt der Stadtrat Lindenberg insgesamt bis zu 40 weitere Plätze nach Art. 7 BayKiBiG als bedarfsnotwendig an. 

  1. Zur Deckung des Bedarfs für die Betreuung von Kindern im Alter vom ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erkennt der Stadtrat Lindenberg eine weitere Krippengruppe mit insgesamt 15 Plätzen nach Art. 7 BayKiBiG als bedarfsnotwendig an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Zur Deckung des Bedarfs für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt erkennt der Stadtrat Lindenberg insgesamt bis zu 40 weitere Plätze nach Art. 7 BayKiBiG als bedarfsnotwendig an. 

  1. Zur Deckung des Bedarfs für die Betreuung von Kindern im Alter vom ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erkennt der Stadtrat Lindenberg eine weitere Krippengruppe mit insgesamt 15 Plätzen nach Art. 7 BayKiBiG als bedarfsnotwendig an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2023 10:50 Uhr