Neufestsetzung von Vergabekriterien für die Aufnahme von Krippenkindern und Kindergartenkindern nach BayKiBiG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 11.12.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat nimmt das Ergebnis aus der Trägerbesprechung vom 15.11.2023 zur Platzvergabe für Krippen- und Kindergartenkindern zur Kenntnis und beschließt deren Anwendung wie folgt:
„Die Reihenfolge der Aufnahme für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintrittsalter richtet sich grundsätzlich nach dem Höchstalter, im Übrigen nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Die Reihenfolge der Aufnahme für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, im Übrigen nach dem Höchstalter. Ausnahmen hiervon sind in begründeten sozialen Härtefällen zulässig und gelten für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter.
Weitere vom Grundsatz abweichende Vergabekriterien gelten in folgenden Fällen:
- Übergang Krippe zu Kindergarten
garantierte Übernahme von Krippenkindern in die Regelgruppenbetreuung (idealerweise der gleichen Einrichtung)
- Bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern in derselben Einrichtung, sofern kein anderes älteres Kind Vorrang hat
- Trägerübergreifende bevorzugte Platzvergabe an förderfähiges pädagogisches Personal (z.B. Erzieher, Kinderpflegepersonal, Assistenzkräfte), sodass sie ihre Arbeit in der Einrichtung aufnehmen können, um dadurch entsprechend weitere Betreuungsplätze zu ermöglichen, in Unabhängigkeit des gewöhnlichen Aufenthaltes (Gastkinder).“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2024 14:58 Uhr