Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Beschluss über Widmung von öffentlichen Straßen und Beschluss über Absicht der Einziehung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 14.06.2023 | ö | 2 |
Beschluss
Das Grundstück mit der Flurstücknummer 128/10 Gemarkung Lindenberg i. Allgäu wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Das Grundstück mit der Flurstücknummer 123/2 Gemarkung Lindenberg i. Allgäu wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Die Absicht der Einziehung ist zunächst ortsüblich bekanntzumachen und 3 Monate im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Änderungen im Bestandsverzeichnis vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.11.2023 08:45 Uhr