Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt in der Glasbühlstraße“; Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 22.01.2024 | ö | 5 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt in der Glasbühlstraße“ gemäß § 12 Abs. 2 BauGB mit dem Geltungsbereich gemäß Anlage 3 in der Fassung vom 11.01.2024 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.02.2024 10:19 Uhr