Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt in der Glasbühlstraße“; Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.01.2024 ö 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt in der Glasbühlstraße“ gemäß § 12 Abs. 2 BauGB mit dem Geltungsbereich gemäß Anlage 3 in der Fassung vom 11.01.2024 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2024 10:19 Uhr