Bebauungsplan "Am Dürrenbühl Teil 2"; Heilung im ergänzenden Verfahren nach § 215a Abs. 4 i. V m. 214 Abs. 4 i. V. m. § 233 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 22.01.2024 ö 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass der Bebauungsplan „Am Dürrenbühl Teil 2“ durch ein ergänzendes Verfahren nach § 215a Abs. 4 i. V. m. 214 Abs. 4 und 233 BauGB unter Anwendung des § 13a BauGB und nach Maßgabe des § 215a Abs. 3 BauGB geheilt und in Kraft gesetzt werden soll.

Der Stadtrat beschließt, dass eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 215a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt wird.

Der Stadtrat beschließt, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 215a Abs. 3 Satz 2 BauGB an der Vorprüfung zu beteiligen sind.

Der Stadtrat beschließt, dass, sollte die Fortsetzung des Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 215a Abs. 3 Satz 3 BauGB zulässig sein, dies ortsüblich bekanntgemacht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Datenstand vom 27.02.2024 10:19 Uhr