Möglichkeit der ausschließlichen digitalen Bekanntmachung - Änderung der Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.02.2024 ö 4

Beschluss

Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Lindenberg i. Allgäu vom 04.05.2020 wird wie folgt geändert:

§ 35 (Art der Bekanntmachung) erhält folgende Fassung: 

(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.lindenberg.de/rathaus-service/die-kommune/satzungen-verordnungen bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.


Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.03.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.03.2024 09:49 Uhr