Bauantrag; Neubau Mehrfamilienhaus mit Gewerbe und Sozialwohnungen; Hauptstraße 85
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 15.07.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Entscheidung über das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in dem vorliegenden Einzelfall gemäß § 8 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Lindenberg i. Allgäu abweichend von § 8 Abs. 3 Nr. 2 lit. a der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Lindenberg i. Allgäu im Stadtrat erfolgt.
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Lindenberg i. Allgäu dem Bauvorhaben „Neubau Mehrfamilienhaus mit Gewerbe und Sozialwohnungen“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 272/5 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Hauptstraße 85 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrradabstellplätze als Ordnungssystem mit Hoch- und Tiefeinstellung vorzusehen und als solche in den Planunterlagen kenntlich zu machen sind, der Lastenfahrradplatz gemäß Satzung zu planen ist und eine weitere Sitzbank auf dem Spielplatz vorzusehen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.11.2024 11:01 Uhr