Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.09.2024 ö 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Geltungsbereich gemäß Anlage 2 zuzüglich der Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10, 272/15, 287/36 und der nördlichen Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Verfahren gemäß § 13a BauGB. 

Der Stadtrat beschließt, dass das Konzept gemäß Sachvortrag unter Berücksichtigung der Anlage 1 zusammen mit den im Sachvortrag hinterlegten städtebaulichen Zielen die städtebauliche Konzeption bildet, die dem aufzustellenden Bebauungsplan zugrunde liegt.

Der Stadtrat beschließt, dass die Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10 und die nördliche Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu als Abschnitt 2b vorgesehen wird. Für den Abschnitt 2b wird ein Urbanes Gebiet als Nutzungsart vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 11:07 Uhr