Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Geltungsbereich gemäß Anlage 2 zuzüglich der Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10, 272/15, 287/36 und der nördlichen Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Der Stadtrat beschließt, dass das Konzept gemäß Sachvortrag unter Berücksichtigung der Anlage 1 zusammen mit den im Sachvortrag hinterlegten städtebaulichen Zielen die städtebauliche Konzeption bildet, die dem aufzustellenden Bebauungsplan zugrunde liegt.
Der Stadtrat beschließt, dass die Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10 und die nördliche Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu als Abschnitt 2b vorgesehen wird. Für den Abschnitt 2b wird ein Urbanes Gebiet als Nutzungsart vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2024 11:07 Uhr