Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße“; Beschluss über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Obere Hauptstraße“ gemäß Anlage 1 zuzüglich der Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10, 272/15, 287/36 und der nördlichen Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu mit Ihrer Anlage 1 (siehe hier Anlage 2) zuzüglich der Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10, 272/15, 287/36 und der nördlichen Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu als Satzung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Dem Geltungsbereich der Satzung (siehe Anlage 1) und der Anlage 1 zur Satzung (siehe hier Anlage 2) sind die Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10, 272/15, 287/36 und der nördlichen Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2024 11:07 Uhr