Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße“; Beschluss über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.09.2024 ö 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Obere Hauptstraße“ gemäß Anlage 1 zuzüglich der Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10, 272/15, 287/36 und der nördlichen Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu mit Ihrer Anlage 1 (siehe hier Anlage 2) zuzüglich der Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10, 272/15, 287/36 und der nördlichen Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu als Satzung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Dem Geltungsbereich der Satzung (siehe Anlage 1) und der Anlage 1 zur Satzung (siehe hier Anlage 2) sind die Flurstücke mit den Flurstücknummern 272/9, 272/10, 272/15, 287/36 und der nördlichen Teilfläche des Flurstückes mit den Flurstücknummer 272/14 jeweils Gemarkung Lindenberg i. Allgäu beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 11:07 Uhr