Arbeitgeberattraktivität stärken: Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 wird Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) als Blockmodell mit maximal dreijähriger Laufzeit, als Teilzeitmodell mit maximal fünfjähriger Laufzeit, oder als Kombination aus Block- und Teilzeitmodell mit maximal fünfjähriger Laufzeit angeboten.
- Mit der weiteren Ausgestaltung wird die Verwaltung beauftragt, wobei weitgehend eine Orientierung an den Regelungen des bisherigen Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) erfolgen soll.
- Die Quote für Altersteilzeitvereinbarungen wird auf 2,5% der Gesamtzahl der Tarifbeschäftigten festgelegt.
- Sobald für die Beschäftigen im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) wieder die tarifvertraglichen Regelungen zur Altersteilzeit in Kraft treten, tritt die in den Nummern 1 bis 3 beschriebene Altersteilzeitregelung automatisch außer Kraft, ohne dass es hierfür eines Beschlusses bedarf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9
Datenstand vom 25.11.2024 11:07 Uhr