Arbeitgeberattraktivität stärken: Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.09.2024 ö 7

Beschluss

  1. Vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 wird Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) als Blockmodell mit maximal dreijähriger Laufzeit, als Teilzeitmodell mit maximal fünfjähriger Laufzeit, oder als Kombination aus Block- und Teilzeitmodell mit maximal fünfjähriger Laufzeit angeboten.

  1. Mit der weiteren Ausgestaltung wird die Verwaltung beauftragt, wobei weitgehend eine Orientierung an den Regelungen des bisherigen Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) erfolgen soll.

  1. Die Quote für Altersteilzeitvereinbarungen wird auf 2,5% der Gesamtzahl der Tarifbeschäftigten festgelegt.

  1. Sobald für die Beschäftigen im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) wieder die tarifvertraglichen Regelungen zur Altersteilzeit in Kraft treten, tritt die in den Nummern 1 bis 3 beschriebene Altersteilzeitregelung automatisch außer Kraft, ohne dass es hierfür eines Beschlusses bedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Datenstand vom 25.11.2024 11:07 Uhr