Bauantrag; Sanierung best. EFH & Dachaufstockung, Doppelgarage neu; Frühlingstraße 44


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2024 ö 2

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss versagt dem Bauvorhaben „Sanierung best. EFH & Dachaufstockung, Doppelgarage neu“ auf dem Flurstück 769/43 Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Frühlingstraße 44 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Bauvorhaben „Sanierung best. EFH & Dachaufstockung, Doppelgarage neu“ auf dem Flurstück 769/43 Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Frühlingstraße 44 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, sofern die Garage von der Straße abrückt, die Entwässerung gemäß Bebauungsplan geplant wird, für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nachweislich nicht genutzt werden, die Dachneigung des Dachaufbaus mit 12° vorgesehen wird oder eine Dachgaupe geplant wird, die Höhe des Kniestocks angepasst wird und ein weiterer Stellplatz vorgesehen wird.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Erteilung einer Befreiung von dem festgesetzten Abstand der Garage von der Verkehrsfläche für das Bauvorhaben „Sanierung best. EFH & Dachaufstockung, Doppelgarage neu“ auf dem Flurstück 769/43 Gemarkung Lindenberg i. Allgäu in der Frühlingstraße 44 gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet wird. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der festgesetzte Abstand von 3m zwischen Garage und Verkehrsfläche in der Mitte der Fahrspur des einen Einstellplatzes mit dem geringsten Abstand zur Verkehrsfläche eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2024 07:27 Uhr