Bauantrag; Neubau zweier Wohnhäuser (18 Wohneinheiten) mit Tiefgarage; Falkenweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.12.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Stadt Lindenberg i. Allgäu dem Bauvorhaben „Neubau zweier Wohnhäuser (18 Wohneinheiten) mit Tiefgarage“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 303/3 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Falkenweg das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.
Die Erteilung einer Befreiung von der festgesetzten GRZ für das Bauvorhaben „Neubau zweier Wohnhäuser (18 Wohneinheiten) mit Tiefgarage“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 303/3 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Falkenweg wird in dem vorliegenden Einzelfall gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.
Die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 30 Abs. 1 BauGB von der festgesetzten Orientierungspflicht der Wohngrundrisse für das Bauvorhaben „Neubau zweier Wohnhäuser (18 Wohneinheiten) mit Tiefgarage“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 303/3 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Falkenweg wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet, sofern die Untere Immissionsschutzbehörde zustimmt.
Es wird auf die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde verwiesen.
Die Erteilung von Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO von der festgesetzten Dachneigung, dem festgesetzten Abstand der PV-Anlage von der Außenkante Außenwand und der festgesetzten Anzahl an Stellplätzen für das Bauvorhaben „Neubau zweier Wohnhäuser (18 Wohneinheiten) mit Tiefgarage“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 303/3 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Falkenweg wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet, sofern insgesamt 27 Stellplätze und 2 Car-Sharing Stellplätze geschaffen werden. Die Car-Sharing Stellplätze und die 2 Stellplätze auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 303/23 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu sind dauerhaft rechtlich zu sichern.
Die Vorgaben der Fahrradabstellplatzsatzung sind zu berücksichtigen. Die Fahrradabstellplätze sind als Ordnungssystem vorzusehen. Es sind noch 2 Abstellplätze für Lastenräder nachzuweisen.
Die Vorgaben der Spielplatzsatzung sind zu berücksichtigen. Es ist ein 12m² großer Sandspielplatz nachzuweisen. Es ist der Spielplatz auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 303/23 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu dauerhaft rechtlich zu sichern.
Die Stadt Lindenberg i. Allgäu gestattet gemäß § 7 Abs. 2 der Spielplatzsatzung, dass in dem vorliegenden Einzelfall die Spielplätze der geplanten Bauvorhaben auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 303/23 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu zusammen mit dem Bauvorhaben „Neubau zweier Wohnhäuser (18 Wohneinheiten) mit Tiefgarage“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 303/3 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Falkenweg als Gemeinschaftsanlage errichtet werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.02.2025 07:46 Uhr