Bauantrag; Sanierung und Aufstockung zu MFH mit 2 WE; Am Hasentobel 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Stadt Lindenberg i. Allgäu erteilt dem Bauvorhaben „Sanierung und Aufstockung zu MFH mit 2 WE“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 301/21 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Am Hasentobel 15 das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, sofern das Carport um weitere 2m von der Straße abgerückt und der Kniestock auf maximal 1m begrenzt wird.
Die Erteilung von Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO von der festgesetzten Dachform, der festgesetzten Dachneigung, von dem Ausschluss des Dachausbaus, von dem Ausschluss von Kniestöcken und der festgesetzten Dacheindeckung für das Bauvorhaben „Sanierung und Aufstockung zu MFH mit 2 WE“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 301/21 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Am Hasentobel 15 wird in dem vorliegenden Einzelfall befürwortet.
Die Erteilung von Befreiungen von der festgesetzten Baugrenze, dem festgesetzten Garagenstandort und der Integration von Garagen in das Gebäude für das Bauvorhaben „Sanierung und Aufstockung zu MFH mit 2 WE“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 301/21 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Am Hasentobel 15 wird in dem vorliegenden Einzelfall gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet.
Die Erteilung einer Zulassung gemäß § 23 Abs 2 BauNVO für ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß für einen Balkon nach Südwesten für das Bauvorhaben „Sanierung und Aufstockung zu MFH mit 2 WE“ auf dem Flurstück mit der Flurstücknummer 301/21 der Gemarkung Lindenberg i. Allgäu im Am Hasentobel 15 wird in dem vorliegenden Einzelfall gemäß § 23 Abs 2 BauNVO befürwortet.
Die Vorgaben der Fahrradabstellplatzsatzung sind zu berücksichtigen. Es ist noch 1 Abstellplatz nachzuweisen.
Die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung sind zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 15.05.2025 07:40 Uhr