Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung Zuwegung Stadtpark


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Der Fußweg von der Sedanstraße in den Stadtpark über das Grundstück Sedanstraße 12, Flst. Nr. 82/6, wird mit einer Länge von 58 m als beschränkt-öffentlicher Fußweg gemäß Art. 6 Abst. 1 i.V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Eintragungen im Bestandsverzeichnis vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2021 11:24 Uhr