Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Beschluss über Widmung von öffentlichen Straßen und Beschluss über Absicht der Einziehung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.06.2023 ö 2

Beschluss

Das Grundstück mit der Flurstücknummer 128/10 Gemarkung Lindenberg i. Allgäu wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Das Grundstück mit der Flurstücknummer 123/2 Gemarkung Lindenberg i. Allgäu wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Die Absicht der Einziehung ist zunächst ortsüblich bekanntzumachen und 3 Monate im Rathaus zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Änderungen im Bestandsverzeichnis vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2023 08:45 Uhr