Antrag der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 05.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Die Fa. Meier Bau GmbH stellte am 20.11.2019 beim Landratsamt Neumarkt einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage nach § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Der Markt Lupburg wurde darum gebeten, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden und gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG als Träger öffentlicher Belange aus fachlicher Sicht Stellung zu nehmen.

1. Gemeindliches Einvernehmen (Baurecht)

Der Betrieb der Fa. Meier Bau wurde als Einzelbauvorhaben im Außenbereich seinerzeit genehmigt. Eine Bauleitplanung für das betroffene Grundstück ist nicht vorhanden.

Die Zulässigkeit der Erweiterung richtet sich daher baurechtlich ebenfalls nach § 35 BauGB. Gemäß Abs. 2 können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

Nach Rücksprache mit der Sachgebietsleiterin Fr. Huber, Bauamt Landratsamt, handelt es sich hier zum einen um eine erstmalige Erweiterung des Betriebes, die zum anderen auch nur eine untergeordnete Stellung einnimmt. Einer Genehmigung stünde daher grundsätzlich nichts entgegen.

Aus dieser könnte aber nicht gleichzeitig abgeleitet werden, dass auch zukünftige Erweiterungen ohne Bauleitplanung der Gemeinde genehmigt werden würden.


2. Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (Immissionsschutzrecht)

Gemäß Hinweis im Lärmschutzgutachten werden durch die Nutzung einer mobilen Bauschuttrecyclinganlage auf dem Betriebsgelände als Anlagenlärm nach der 4. BImSchV die einschließlich der bestehenden gewerblichen Vorbelastungen die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm in Lupburg teilweise geringfügig überschritten. Bei weiteren GE-GI-Ausweisungen etwa im Anschluss an den Bebauungsplan „Technologiestandort Parsberg-Lupburg“ ist dies besonders zu beachten.

Auch sollte durch die Errichtung und den Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage die mögliche Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Anschluss an die bereits bestehende Wohnbebauung am Ortsende nicht beeinträchtig werden dürfen.

Beschlussempfehlung

„Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Meier Bau GmbH vom 20.11.2019 auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg.“

„Der Markt Lupburg wurde als Träger öffentlicher Belange um fachliche Stellungnahme zum Vorhaben der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg, gebeten. Gegen das Vorhaben werden Bedenken erhoben, da aufgrund der Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm bei künftigen GE-GI-Ausweisungen im Anschluss an den Bebauungsplan „Technologiestandort Parsberg-Lupburg“ bzw. bei künftigen WA-MI-Ausweisungen im Anschluss an die Wohnbebauung am Ortsrand von Lupburg mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist.“

Beschluss

„Der Markt Lupburg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Fa. Meier Bau GmbH vom 20.11.2019 auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg.“

„Der Markt Lupburg wurde als Träger öffentlicher Belange um fachliche Stellungnahme zum Vorhaben der Fa. Meier Bau GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage auf dem Grundstück FlNr. 399, Gemarkung Lupburg, gebeten. Gegen das Vorhaben werden Bedenken erhoben, da aufgrund der Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm bei künftigen GE-GI-Ausweisungen im Anschluss an den Bebauungsplan „Technologiestandort Parsberg-Lupburg“ bzw. bei künftigen WA-MI-Ausweisungen im Anschluss an die Wohnbebauung am Ortsrand von Lupburg mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Meier ist wegen persönlicher Beteiligung (Bauherr) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 05.06.2020 11:48 Uhr