Die Jahresrechnung 2016 wurde zur Prüfung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Prüfbericht befindet sich in der Anlage und wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mündlich vorgetragen.
Die Stellungnahme der Verwaltung lautet wie folgt:
- Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigung; HHSt. 0000.4090
Neben den Sitzungsgeldern und den Fahrtkosten der Markträte wird auf dieser Haushaltsstelle auch die Entschädigung des 2. Bürgermeisters (monatlich 300,- €) und die Entschädigung des 3. Bürgermeisters (monatlich 100,- €) gebucht. Siehe auch Beschlüsse vom 20.08.2015 und 05.11.2015
- Beitreibungskosten; HHSt. 0300.6550
Auf Betreiben des Marktes Lupburg wurde eine Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dazu musste ein Vorschuss in Höhe von 3.000,- € an die Landesjustizkasse überwiesen werden. Diese Höhe stand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht fest.
Im Jahr 2017 wurde ein Betrag in Höhe von 2.961,- € erstattet.
Durch die Zwangsvollstreckung wurde außerdem die der Maßnahme zugrundeliegende Forderung in voller Höhe beglichen.
- Grundschule, Erwerb von Anlagevermögen, Spende Förderverein; HHSt. 2110.9350
Es wurden folgende Buchungen ausgeführt:
am 11.02.2016 in Höhe von 3.553,51 € an Fa. Art of Noise (Projektor und AV Komponenten)
am 29.02.2016 in Höhe von 1.446,28 € an Fa. Eichenseher (Notebooks und Zubehör)
am 31.03.2016 in Höhe von 4.033,19 € als Gutschrift auf dem Konto des Marktes Lupburg (Zahlung durch Förderverein)
Die Auszahlungen sowie die Einnahme wurden ordnungsgemäß angeordnet und verbucht (AO-Nrn. 418, 488 und 656)
- Investitionsumlage Schulverband; HHSt. 2130.9830
Im Haushaltsjahr 2016 ist keine Investitionsumlage angefallen.
- Zuschuss zum Pfarrhof; 3700.9881
Buchung und Auszahlung in Höhe von 10.000,- € wurde in 2012 auf Grundlage der damals gültigen Satzung zugesagt. Auch nach Änderung der Satzung am 11.06.2015 hat sich der Sachverhalt nicht geändert. Laut § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung erhalten anerkannte Religionsgemeinschaften für jedes Investitionsvorhaben fünf Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000,- €.
Die Anweisung am 09.06.2016 entsprach damit immer noch der geltenden Rechtslage.
- Pacht an Waldgenossen; HHSt. 6100.9500
Die Pacht bzw. Entschädigungszahlung an die Waldgenossen in Höhe von 5.000,- € für die Inanspruchnahme von Grundstücksflächen für das Ökokonto des Marktes Lupburg wurde am 07.07.2016 im Marktgemeinderat beschlossen.
- Brücke Eggenthal; HHSt. 6300.9513
Nach Submission und Auftragsvergabe im Jahr 2013 wurde 2014 auf Anraten des Wasserwirtschaftsamtes nachträglich eine Flutmulde mit eingebaut. Das entsprechende Nachtragsangebot der Baufirma wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro geprüft und freigegeben.
- Erschließung Heizungsgebäude und Degerndorfer Straße; HHSt. 8160.9400 und 6300.9520
Die Fa. Bögl war seinerzeit mit der Baumaßnahme Kanal- und Straßenbau für die Erschließung der Baugebiete MI „Degerndorfer Straße – Änderung“ sowie „Degerndorfer Straße II“ beauftragt. Die Buchung von 5.591,75 € auf der HHSt. 8160.9400 beinhaltet nur die Erschließungskosten für das Baugebiet „Degerndorfer Straße II“ (Heizhaus), die anderen Buchungen erfolgten unter 6300.9520 (MI „Degerndorfer Straße“ – Baugrundstücke).
Der Auftrag an die Fa. Bögl wurde mit Beschluss vom 12.09.2013 in Höhe von 217.357,89 € vergeben. Insgesamt wurden Zahlungen in der Zeit von 2013 – 2016 in Höhe von 229.873,90 € geleistet. Es ergab sich damit eine Überschreitung der ursprünglichen Angebotssumme um 12.516,01 € oder 5,76 %.
- Erschließung Eichenbühl II; HHSt. 6300.9524
Die Maßnahme wurde mit Beschluss vom 12.05.2016 zum Preis von 229.715,08 € an die Fa. Englhard vergeben. Tatsächlich sind Kosten in Höhe von 213.217,92 € angefallen.
Allerdings wurden auf der Haushaltsstelle auch 2 Abschlagszahlungen für die Ingenieurleistung in Höhe von 28.844,80 €, sowie der Anteil des Marktes Lupburg an der Tieferlegung der Gashochdruckleitung in Höhe von 35.735,89 € und die Errichtung der Straßenbeleuchtung für 2 Brennstellen in Höhe von 7.314,94 € gebucht.
Bei Erschließungsmaßnahmen ist zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung oft schwer abzuschätzen, wann und in welcher Höhe Zahlungen fällig werden. Daher werden diese Maßnahmen oft auf mehrere Haushaltsjahre verteilt. Je nach Baufortschritt und Erstellung der Rechnungen kann es dann zu Über- bzw. Unterschreitungen der Planansätze kommen. So war zum Beispiel auf der betroffenen Haushaltsstelle im Vorjahr ein Ansatz in Höhe von 100.000,- € vorgesehen, der jedoch nur in Höhe von 329,14 € ausgeschöpft wurde.
- Erschließung Grohberg; HHSt. 6300.9525
Es handelt sich hier um die Maßnahme „Verlegung Pendlerparkplatz“ auf Antrag der Fa. Arnold. Die Kosten wurden bis auf den Anteil des Marktes Lupburg in Höhe von 539,90 € für den Zaun am neuen Pendlerparkplatz vollständig von der Fa. Arnold erstattet.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes stand der Eigenanteil noch nicht fest, somit erfolgte hier kein Ansatz.
- Ablösung Degerndorfer Nutzungsrechte; HHSt. 8800.9321
Die Anordnungen und Buchung erfolgte rechtmäßig aufgrund Marktratsbeschluss vom 18.09.2014, mit welchem eine Ablöse in Höhe von 5,- € je m² Grundstücksfläche festgelegt wurde.
- Zuführung zur allgemeinen Rücklage und Kreditaufnahme; HHSt. 9100.9100
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes wurde von einer Zuführung in Höhe von 39.245,- € ausgegangen (s. auch Planansatz). Die Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio war dabei für den notwendigen Ausgleich des VWH und VMH in den Einnahmen und Ausgaben bereits vorgesehen und eingeplant (s. Planansatz).
Die tatsächlich erfolgte Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 1.721.069 € war erst am Ende des Haushaltsjahres 2016 abzusehen. Diese Buchung erfolgt immer erst nachträglich nach bzw. bei Abschluss des Haushaltsjahres. Die Höhe lässt sich durch unerwartet hohe Gewerbesteuereinnahmen 2016 und einige ins Folgejahr verschobene Maßnahmen erklären.