Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Für die kommende Kommunalwahl im März 2020 ist ein Wahlleiter und ein Stellvertreter zu berufen.

Gemäß Art. 5 GLKrWG kann der Gemeinderat grundsätzlich jeden wahlberechtigten Bürger der Gemeinde berufen.
Lediglich folgende Ausschlussgründe sind zu beachten:
Nicht berufen werden kann, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat
- als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist
- für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder
- für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist

Zweckmäßig ist eine Berufung aus dem Kreis der Bediensteten, da hier auf bereits vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beruft aus dem Kreis der Bediensteten des Marktes Frau Nicole Müller zur Wahlleiterin und Herrn Udo Moser zum stellvertretenden Wahlleiter.

Beschluss

Der Markt Lupburg beruft aus dem Kreis der Bediensteten des Marktes Frau Nicole Müller zur Wahlleiterin und Herrn Udo Moser zum stellvertretenden Wahlleiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:45 Uhr