Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Hohenfelser Staße 2




Die FMA Immobilien GmbH plant die Errichtung eines dreistöckigen Wohnhauses (EG + 1 + 2) mit 18 Wohneinheiten auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Gabler.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes, so dass sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) richtet.
Die Umgebungsbebauung ist überwiegend geprägt durch Ein- und Zweifamilienhäuser in lockerer Bebauung. Lediglich nördlich des Bauvorhabens befinden sich Reihenhäuser (Einfamilienhäuser) für die Angehörigen der US-Armee und südöstlich ein Mehrfamilienhaus im Raiffeisenweg (ehemaliges Raiffeisengelände) mit 9 Wohneinheiten.
Das vorliegende Bauvorhaben fügt sich aufgrund der Kubatur (äußerst massiv wirkender Gebäudekomplex mit 67 m Länge, 12,5 m Breite und knapp 9 Metern Höhe, Geschossflächenzahl von 0,86) nach Art und Maß nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Zudem hebt sich die massive, geschlossene Gebäudeform sehr von der umliegenden Bebauung ab und würde dadurch das Ortsbild, besonders im Hinblick auf die direkte Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Ensemblebereich im Ortskern,  sehr stark beeinträchtigen. 
Der überdimensionierte Baukörper wirkt insgesamt zu dominant und erdrückend gegenüber der vorherrschenden Baustruktur in Lupburg und insbesondere ggü. den bereits genehmigten Reihenhäusern im südlichen Bereich auf der FlNr. 499.  

Ferner bestehen Bedenken, ob der schmale Raiffeisenweg als beabsichtigte Zu-/Abfahrt der geplanten Wohnanlage den zusätzlichen Verkehr störungsfrei aufnehmen könnte.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 148, Gemarkung Lupburg, wird nicht erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 148, Gemarkung Lupburg, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MR Meier ist wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 03.03.2022 11:10 Uhr