Antrag von Christina und Christian Achhammer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 128/3, Gemarkung See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Zum Talfeld 7, Lupburg – See




Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es ist daher dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Hier sind Bauvorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Die umliegende Bebauung besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie dem Zimmereibetrieb der Fa. Engl. Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich ebenfalls um ein Einfamilienhaus, was hinsichtlich der Größe und Bauart den anderen Wohnhäusern entspricht.
Das Grundstück selbst ist über die Straße „Zum Talfeld“ bzw. dem Verbindungsweg zwischen den Straßen „Zum Talfeld“ und „Niederhofener Weg“ erschlossen. In diesem Weg ist auch die Abwasserleitung verlegt.
Für die Wasserversorgung haben die Antragsteller eine Erschließungsvereinbarung mit dem Zweckverband Laber-Naab über einen sog. „überlangen Hausanschluss“ abgeschlossen.
Allerdings befindet sich das Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zur Zimmerei Engl (FlNr. 126/7und 126/8). Es ist daher mit Lärmimmissionen zu rechnen, die für ein produzierendes Zimmereigewerbe zu erwarten sind.
Bereits im Jahr 2019 wurde aufgrund einer Anwohnerbeschwerde sowohl durch die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz als auch durch das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. unabhängig voneinander festgestellt, dass der Zimmereibetrieb  die maßgeblichen Lärmgrenzen nicht überschreitet, bzw. sich die von Ihnen verursachten Emissionen im gesetzlichen Rahmen bewegen. Hierzu liegt auch ein Schreiben der Handwerkskammer NB/OPF vom 16.12.21, eingegangen beim Markt Lupburg am 22.12.21, vor.  
Durch das Landratsamt sind mögliche Auflagen (z.B. Ausrichtung der Schlafräume, Lärmschutzfenster, etc.) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen, zu Mal eine weitere Fertigungshalle in unmittelbarer Nachbarschaft zum beantragten Bauvorhaben in Planung ist. Ein Hinweis auf den bestehenden Zimmereibetrieb sollte in jedem Fall erfolgen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Christina und Christian Achhammer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 128/3, Gemarkung See, wird erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, hinsichtlich der Lärmimmissionen durch den Zimmereibetrieb Engl ggfs. entsprechende Hinweise und Auflagen im Baugenehmigungsbescheid zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Christina und Christian Achhammer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 128/3, Gemarkung See, wird erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, hinsichtlich der Lärmimmissionen durch den Zimmereibetrieb Engl ggfs. entsprechende Hinweise und Auflagen im Baugenehmigungsbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
MR Engl ist wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 03.03.2022 11:10 Uhr