Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverband stimmte in seiner Sitzung vom 11.11.2021 dem Entwurf der Neufassung des Regionalplankapitels B VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ unter Einbeziehung der vorgebrachten Änderungsvorschläge zu.
Als Träger öffentlicher Belange wurde der Markt Lupburg mit Schreiben vom 13.01.2022 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis 18.03.2022 gebeten.
Die Änderungsbegründung, Textteil – Ziele und Grundsätze mit Begründung sind im Internet einsehbar unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/index.html (Region Regensburg 11)
Im Wesentlichen befasst sich das Kapitel B VI mit der sozialen Infrastruktur (Bildung, Angebote für Kinder und Jugendliche, Pflege- und Seniorenangebote, Gesundheitswesen, Rettungs- und Notarztwesen) und der kulturellen Infrastruktur (allgemeine kulturelle Entwicklung der Region, Bau- und Kulturdenkmäler, Museen und Theater, Einrichtungen der Musikpflege, Büchereien und Bibliotheken).
Für den Markt Lupburg sind hier insbesondere die Aussagen zum Gesundheitswesen von Bedeutung, da die bislang unternommenen Anstrengung zur Neuansiedlung einer hausärztlichen Praxis leider nicht erfolgreich waren:
Nr. 2.4.3 „Die ärztliche Bedarfsplanung soll intensiver mit Kommunen, regionalen Akteuren und der räumlichen Planung abgestimmt werden und örtliche Gegebenheiten stärker berücksichtigen. Dadurch soll eine möglichst ausgewogene Verteilung der Arztstandorte innerhalb der KVB-Planungsbereiche entstehen.“
„…Sowohl bei der Bedarfsplanung als auch bei Entscheidungen der Zulassungsausschüsse zu Ansiedlungswünschen soll eine Beteiligung der Regionalen Planungsverbände erfolgen und auch raumordnerische Aspekte (z.B. zentralörtliche Einstufung einer Gemeinde) verstärkt Berücksichtigung finden. Auch Zukunftsprognosen finden im Moment noch keinen Eingang in die Bedarfsplanung. Um frühzeitig drohende Versorgungslücken identifizieren zu können, sollten auch Berechnungs- und Prognosemethoden entwickelt und verwendet werden, die u.a. Bevölkerungsprognosen und die Altersstruktur der tätigen Ärzte mit einbeziehen. Diesem Aspekt kommt insbesondere  (…) im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. (Planungsbereich Parsberg) (…) eine hohe Bedeutung zu, da dort aufgrund altersbedingter Praxisschließungen und unzureichender Nachbesetzungen die flächendeckende Versorgungslage bedroht ist.

Nr. 2.4.7 „Das kommunale Engagement spielt bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung eine große Rolle und ist daher zu unterstützen.“
„Den Kommunen kommt bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung u.a. die Aufgabe zu, passende und attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen und damit Ansiedlungsmöglichkeiten und – anreize zu setzen. Zentrale Standortfaktoren sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Betreuungs- und Schulangebote für Kinder, berufliche Möglichkeiten für den Lebenspartner, Wohnqualität, Freizeitmöglichkeiten, kulturelles Angebot, infrastrukturelle Anbindung von Arztpraxen sowie – bei Bedarf – die Bereitstellung mietgünstiger Praxisräume oder geeigneten Baulandes und die Unterstützung bei der Suche nach Investoren.“
Grundsätzlich bestehen gegen die Fortschreibung des Kapitels B VI somit keine Einwände. Die Verwaltung schlägt dennoch eine Stellungnahme vor, in der hervorgehoben werden soll, dass sich der Markt zwar zusammen mit der Stadt Parsberg als Mittelzentrum sieht, aber dennoch eine eigenständige Gemeinde ist und daher auch bei der Frage nach einer ausreichenden hausärztlichen Versorgung nicht unberücksichtigt bleiben sollte.
Insbesondere in diesem Punkt wäre eine Unterstützung durch den Regionalen Planungsverband bei der Ansiedlung von Hausärzten im Gemeindebereich wünschenswert.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg nimmt den Inhalt der Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg zum Regionalplankapitel B VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ausführungen in dieser Beschlussvorlage beauftragt.

Beschluss

Der Markt Lupburg nimmt den Inhalt der Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg zum Regionalplankapitel B VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ausführungen in dieser Beschlussvorlage beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 11:10 Uhr