Bebauungsplan "An der Hohenfelser Straße" (ehemalige Gaststätte Gabler) - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Flurstück Nr. 148, Gem. Lupburg, bzw. eine noch zu vermessende, größere Teilfläche wurde vor einiger Zeit veräußert.
Der Erwerber, eine Immobilien-GmbH, beabsichtigte zunächst eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit 18 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen.
Der Markt Lupburg erachtete das Bauvorhaben als zu groß dimensioniert und verweigerte das gemeindliche Einvernehmen.

Das Landratsamt Neumarkt folgte der Auffassung des Marktes und teilte dem Bauwerber mit, dass der Antrag abgelehnt werden würde. Dieser nahm daraufhin den Bauantrag zurück.

Zwischenzeitlich wurde ein neuer Bauantrag eingereicht für ein Gebäude mit 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 18 Stellplätzen. Es handelt sich in etwa um das gleiche Bauvorhaben, wie bereits zuvor beantragt wurde, nur zunächst um die Hälfte gekürzt. Es ist nicht auszuschließen, dass später ein weiterer Bauantrag für ein zweites – ähnliches – Gebäude eingereicht wird.

Insbesondere aufgrund der Nähe zum denkmalgeschützten Ensemblebereich und der Umgebungsbebauung scheint eine regelnde Bauleitplanung zielführender als eine Einzelfallentscheidung eines Baugesuches.
  
Um die Bebauung auf diesem Grundstück konkret für die Bedürfnisse und die Vorstellungen des Marktes Lupburg regeln zu können, wird empfohlen, für das Gelände einen Bebauungsplan aufzustellen. In diesem können Festsetzungen zur maximal zulässigen Grundstücks- und Geschossflächenzahl, zu maximal zulässigen Wohneinheiten, Grün- und Spielflächen, Zufahrt, Ausrichtung und Anordnung des/der Gebäude/s, maximale Gebäudehöhen, etc. festgelegt werden.

Der Umgriff des Geltungsbereichs wird im nachfolgendem Plan dargestellt:

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg stellt den Bebauungsplan „An der Hohenfelser Straße“ für ein Wohngebiet neu auf. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 167/17, 148, 498 und 502, Gemarkung Lupburg. 

Diskussionsverlauf

Auf Vorschlag aus dem Gremium wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um das Grundstück FlNr. 147/2, Gem. Lupburg, ergänzt. Da zwischenzeitlich auch die Neu-Vermessung des Grundstücks FlNr. 148 erfolgte, wird die dadurch neu entstandene Flurnummer 148/5 ebenfalls mit einbezogen.

Beschluss

Der Markt Lupburg stellt den Bebauungsplan „An der Hohenfelser Straße“ für ein Wohngebiet neu auf und beschließt gleichzeitig eine Veränderungssperre. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 167/17, 147/2, 148, 148/5 (neu gebildet), 498 und 502, Gemarkung Lupburg. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2022 13:49 Uhr