Bebauungsplan "ehemaliges BayWa-Gelände" des Marktes Beratzhausen; Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Beratzhausen beabsichtigt den Erlass des Bebauungsplans „ehemaliges BayWa-Gelände“ im Verfahren nach § 13a BauGB.
Als Träger öffentlicher Belange erhält der Markt Lupburg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit, zur vorgelegten Bauleitplanung einschließlich der Begründung und den beigefügten Unterlagen Stellung zu nehmen.
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Der Markt Beratzhausen weist darauf hin, dass das Verfahren zum Erlass des Bebauungsplans grds. bereits abgeschlossen war. Der mit Beschluss vom 17.12.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan wurde mit Urteil des BayVGH vom 15.03.2022 jedoch für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschloss am 19.05.2022 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB. Ferner billigte der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 19.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.05.2022 und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Insbesondere wurde das Entwässerungskonzept überarbeitet bzw. auf Plausibilität überprüft.
Beschlussempfehlung
Belange des Marktes Lupburg sind durch die Planung nicht berührt, weshalb auf eine Stellungnahme verzichtet wird.
Beschluss
Belange des Marktes Lupburg sind durch die Planung nicht berührt, weshalb auf eine Stellungnahme verzichtet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
MR Meier verlässt vor der Abstimmung den Sitzungssaal
Datenstand vom 08.09.2022 13:49 Uhr