Antrag der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Auf die Ausführungen zu TOP 2 dieser Sitzung wird verwiesen.

Für den Fall, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wurde, sollte hinsichtlich des Baugesuches der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg, beim Landratsamt die Rückstellung gem. § 15 BauGB für 1 Jahr beantragt werden. In dieser Zeit sollte das Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden. 

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beantragt die Rückstellung des Baugesuches der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg, gemäß § 15 BauGB für 1 Jahr. 

Beschluss

Der Markt Lupburg beantragt die Rückstellung des Baugesuches der FMA Immobilien GmbH auf Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg, gemäß § 15 BauGB für 1 Jahr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2022 13:49 Uhr