Globalkalkulation Abwasser


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Globalkalkulation wurde durch das Büro Hurzlmeier, Straubing, durchgeführt. Frau Maier stellt das Ergebnis vor.
Die als Anlagen beigefügte Kalkulation so wie die Entwürfe der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung erhielt der Marktgemeinderat vorab zur Kenntnis.
Neben redaktionellen Änderungen bzw. Klarstellungen und den neuen Beitrags- und Gebührensätzen wurde in § 10 Abs. 4 eine Bagatellgrenze für Abzugsmengen eingeführt.
Demnach werden künftig bei Gartenwasserzählern Verbrauchsmengen bis zu 12 m³ jährlich bei der Jahresverbrauchsabrechnung nicht mehr als Abzugsmengen berücksichtigt.
Der Bayerische Gemeindetag führt dazu folgendes aus:
„Wo vergleichbare Verhältnisse vorhanden sind, ist eine Erfassung von endgültig auf dem Grundstück verbrauchten Wassermengen nicht erforderlich. Die Aufnahme einer für jegliche Abzugsmöglichkeiten geltenden Bagatellgrenze rechtfertigt sich auch (und gerade) für den Bereich des Gartenwassers. Üblicherweise sind in den in Bayern vorhandenen Satzungen Bagatellgrenzen von ca. 12 m³ vorgesehen. Diese vom Abzug ausgeschlossene Menge wurde auch in der bayerischen Rechtsprechung für zulässig erachtet.“
Die Aufnahme einer Bagatellgrenze ist nicht nur mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gerechtfertigt, sondern soll insbesondere auch zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource „Frischwasser“ anregen. In Zeiten von Wasserknappheit und sinkender Grundwasserspiegel sollte die Bewässerung von Gärten, insbesondere von Rasenflächen, reduziert und auf das Nötigste beschränkt bzw. nach Möglichkeit gesammeltes Regenwasser verwendet werden. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat Lupburg hat von der Gebühren- und Beitragsberechnung für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2025 Kenntnis genommen und billigt den Inhalt.
Die Entwässerungssatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 15.09.2022 beschlossen.
Die Beitrags- und Gebührensatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 15.09.2022 beschlossen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Lupburg hat von der Gebühren- und Beitragsberechnung für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2025 Kenntnis genommen und billigt den Inhalt.
Die Entwässerungssatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 15.09.2022 beschlossen.
Die Beitrags- und Gebührensatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 15.09.2022 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2022 15:18 Uhr