Parksituation Innerer Markt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf den Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 verwiesen.

Folgende Varianten einer Beschilderung werden zur Diskussion / Abstimmung gestellt:

Alternative 1: Es wird bei der derzeitigen Situation belassen => keine Parkeinschränkungen
  • Bei erheblichen Verstößen Mitteilung durch Bürger / Anwohner/etc. an die PI Parsberg
  • Einzelfallprüfung durch die Streife vor Ort
  • Entscheidung, ob Verstoß vorliegt (z.B. Restbreite von 3 m nicht mehr gegeben)

Vorteile: Es geht kein Parkplatz durch Beschilderung / Markierung verloren

Nachteile:         - Parkplätze werden oft durch Dauerparker belegt
                               - keine Verbesserung der bisherigen Situation
- Beeinträchtigung von Rettungskräften durch Falschparker möglich und nur schwer zu verhindern
                               - Polizeistreife ist nicht jederzeit schnell verfügbar
- Kein großer Lerneffekt bei Parksündern, da kaum Ahndungsmöglichkeit vorliegt.

Alternative 2:  Zone für eingeschränktes Halteverbot

               Vorteile: ca. 20 Parkplätze rund um die Kirche möglich
               
Nachteile: für Anwohner von Montag bis Freitag im Zeitraum 6 – 18 Uhr (oder auch 8 – 18 Uhr) keine Dauerparkplätze mehr

Alternative 3: Einzelbeschilderung
Variante 3.1: absolutes Halteverbot und 2 Kurzzeitparkzonen (2 Stunden mit Parkscheibe frei entweder 6 – 18 Uhr oder 8 – 18 Uhr jeweils Montag bis Freitag)
 

Variante 3.2.: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot und Kurzzeitparkzone nur links

Variante 3.3.: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot und Kurzzeitparkzone nur rechts

Variante 3.4: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot ohne Kurzzeitparkzone

Vorteile aller vier Varianten: es bleiben möglichst viele Parkplätze vorhanden und die besonders gefährdeten Stellen um die Kirche können bei Verstößen künftig geahndet werden

Nachteile der Varianten 3.1. – 3.3.: Durch Beschilderung einer Kurzzeitparkzone gehen Anwohner- bzw. Dauerparkflächen verloren, allerdings finden Kurzzeitparker bei Zahnarzt, Friseur und Gaststätte Stellplätze vor.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Beratung werden Variante 1 und Variante 3.3 zur Abstimmung gestellt.

Beschluss 1

Variante 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 2

Variante 3.3: „Mo – Fr. 8 – 18 h 2 Stunden mit Parkscheibe frei“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.01.2023 15:20 Uhr