Zum Sachverhalt wird auf den Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 verwiesen.
Folgende Varianten einer Beschilderung werden zur Diskussion / Abstimmung gestellt:
Alternative 1: Es wird bei der derzeitigen Situation belassen => keine Parkeinschränkungen
- Bei erheblichen Verstößen Mitteilung durch Bürger / Anwohner/etc. an die PI Parsberg
- Einzelfallprüfung durch die Streife vor Ort
- Entscheidung, ob Verstoß vorliegt (z.B. Restbreite von 3 m nicht mehr gegeben)
Vorteile: Es geht kein Parkplatz durch Beschilderung / Markierung verloren
Nachteile: - Parkplätze werden oft durch Dauerparker belegt
- keine Verbesserung der bisherigen Situation
- Beeinträchtigung von Rettungskräften durch Falschparker möglich und nur schwer zu verhindern
- Polizeistreife ist nicht jederzeit schnell verfügbar
- Kein großer Lerneffekt bei Parksündern, da kaum Ahndungsmöglichkeit vorliegt.
Alternative 2: Zone für eingeschränktes Halteverbot
Vorteile: ca. 20 Parkplätze rund um die Kirche möglich
Nachteile: für Anwohner von Montag bis Freitag im Zeitraum 6 – 18 Uhr (oder auch 8 – 18 Uhr) keine Dauerparkplätze mehr
Alternative 3: Einzelbeschilderung
Variante 3.1: absolutes Halteverbot und 2 Kurzzeitparkzonen (2 Stunden mit Parkscheibe frei entweder 6 – 18 Uhr oder 8 – 18 Uhr jeweils Montag bis Freitag)
Variante 3.2.: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot und Kurzzeitparkzone nur links
Variante 3.3.: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot und Kurzzeitparkzone nur rechts
Variante 3.4: wie Variante 1 mit absolutem Halteverbot ohne Kurzzeitparkzone
Vorteile aller vier Varianten: es bleiben möglichst viele Parkplätze vorhanden und die besonders gefährdeten Stellen um die Kirche können bei Verstößen künftig geahndet werden
Nachteile der Varianten 3.1. – 3.3.: Durch Beschilderung einer Kurzzeitparkzone gehen Anwohner- bzw. Dauerparkflächen verloren, allerdings finden Kurzzeitparker bei Zahnarzt, Friseur und Gaststätte Stellplätze vor.