Teil-Flächennutzungsplan Wind - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 02.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes eingegangen Stellungnahme der Stadt Parsberg zu den geplanten Potenzialflächen wird nun sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Teil-Flächennutzungsplan die südliche Fläche im Staatswald nicht weiterverfolgt.
Das nun vorliegende Windenergieanlagenkonzept sieht eine Konzentrationszone nur noch im nördlichen Gemeindebereich vor:
Empfohlen wird die Festlegung eines Puffers von 900 m um die vorhandene Wohnbebauung in Pöllenhaid und Höhendorf.
Der Puffer zur Wohnbebauung in Degerndorf wird auf 800 m festgelegt, da hier zum einen bereits eine Vorbelastung durch die Autobahn vorhanden ist und sich die Konzentrationszone nördlich davon befindet. Es ist daher nicht mit einer Erhöhung von Lärmemissionen bzw. Verschattung durch Windenergieanlagen in Bezug auf den Ortsteil Degerndorf zu rechnen.
Zudem ist die 10h-Regelung nach der Neufassung des Art. 82 Abs. 5 BayBO für Windenergieanlagen, die sich längs von Autobahnen in einer Entfernung von bis zu 500 m befinden, nicht anzuwenden.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat des Marktes Lupburg billigt den Entwurf des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie mit Landschaftsplan in der Fassung vom 02.03.2023 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen (900 m Puffer zu Pöllenhaid und Höhendorf, 800 m zu Degerndorf) und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Lupburg billigt den Entwurf des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie mit Landschaftsplan in der Fassung vom 02.03.2023 mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen (900 m Puffer zu Pöllenhaid und Höhendorf, 800 m zu Degerndorf) und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2023 14:47 Uhr