Antrag von Berthold Birnthaler auf Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung auf dem Grundstück FlNr. 330/21, Gem. Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.05.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Lindenweg 26, Lupburg
Beantragt wird eine Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung (evtl. auch mit PV Modulen) mit einer Grundfläche von 20 m² und einer Tiefe von 4 m. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der geltende Bebauungsplan „Hofäcker“ sieht in § 2 Abs. 4 der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften vor, dass An- und Vorbauten zulässig sind, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.
Dies ist vorliegend der Fall, weshalb hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Zum Antrag von Berthold Birnthaler auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/21, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. 

Beschluss

Zum Antrag von Berthold Birnthaler auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 330/21, Gem. Lupburg, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2023 14:02 Uhr