Vorstellung Ergebnis Markterkundungsverfahren 2.0 - Beschlussfassung Gigabitausbau 2.0


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Vorstellung erfolgt durch Hr. Rene Meyer, LNI GmbH.
Auf die beiliegende ausführliche Beschlussvorlage wird verwiesen.

Neben einer Ermächtigung der LNI, die notwendigen Förderanträge zu stellen, sowie die bewilligten Bundes- und Landesmittel zzgl. des Eigenanteils des Marktes Lupburg zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu verwenden, sollen ebenfalls Ermächtigungen für die Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren erteilt werden.

Beschlussempfehlung

  1. Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel:

  1. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
  2. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaates Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheides abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
  3. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.

  1. Bauleistungen:

  1. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.

  1. Materialleistungen:

  1. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.

  1. Netzbetrieb:

Die LNI wird ermächtigt, das einseitige Optionsrecht zum Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im jeweiligen Ausbaucluster auszuüben und den Netzbetreiber zur Leistungserbringung hinsichtlich der zusätzlichen förderfähigen Adressen zu verpflichten.

Beschluss 1

  1. Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel:

  1. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
  2. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaates Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheides abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
  3. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Bauleistungen:

  1. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Materialleistungen:

  1. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Materialleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Netzbetrieb:
Die LNI wird ermächtigt, das einseitige Optionsrecht zum Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im jeweiligen Ausbaucluster auszuüben und den Netzbetreiber zur Leistungserbringung hinsichtlich der zusätzlichen förderfähigen Adressen zu verpflichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2023 13:04 Uhr