Ort des Bauvorhabens: Hohenfelser Straße
Lageplan laut Bauantrag
Lageplan nach zwischenzeitlich erfolgter Vermessung des Grundstücks auf Veranlassung des Eigentümers:
Der Bauantrag wurde im Juli 2022 eingereicht, auf Antrag des Marktes Lupburg jedoch für die Dauer der Bauleitplanung zurückgestellt.
Der Rückstellungszeitraum ist am 30.09.2023 abgelaufen, weshalb nun über das Bauvorhaben zu entscheiden ist. Die Planunterlagen wurden von Seiten des Bauherren nicht an die Festsetzungen des mittlerweile in Kraft getretenen Bebauungsplanes „An der Hohenfelser Straße“ angepasst.
Das Grundstück FlNr. 148, Gem. Lupburg, wurde außerdem nach Erstellung der Planunterlagen neu vermessen. Die eingereichten Planunterlagen stimmen nicht mit dem tatsächlichen Ist-Zustand überein.
Bei der Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl wurde daher von einer falschen Gesamtfläche, nämlich 2.195 m², ausgegangen. Das maßgebliche Grundstück mit der FlNr. 148/5 hat jedoch nur eine amtliche Fläche von 1.654 m².
Damit ergibt sich eine neue GRZ von 0,24 bzw. eine GFZ von 0,63. Unberücksichtigt blieb dabei aber das Bestandsgebäude (ehemaliger Gablerkeller). Dieser hat eine Grundfläche von 447 m² und eine Geschossfläche von 576. Beide Gebäude haben eine Gesamtgrundfläche von 847,77 m² und somit eine GRZ von 0,51 und eine GFZ von 0,98.
Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden nicht beantragt.
Das Bauvorhaben weicht wie folgt von den Festsetzungen ab:
Überschreitung der maximal zulässigen Wohnungen (9 Wohneinheiten statt 7)
Überschreitung der maximal zulässigen Höhe (6,81 Meter statt 6,70 Meter)
Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudelänge (29,99 Meter statt 21 Meter)
Unterschreitung der geforderten Dachneigung (29 Grad statt 30 – 45 Grad)
Unter dem Bauvorhaben verläuft eine Gasleitung. Eine mit der Bayernwerk Netz GmbH abgestimmte Umverlegung der Leitung wurde nicht mit eingereicht.
Ein Grünflächengestaltungsplan, insbesondere hinsichtlich der zu errichtenden Spielplatzflächen, wurde nicht mit eingereicht.
Bei der Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl wurde von einer falschen Gesamtfläche, nämlich 2.195 m², ausgegangen. Das maßgebliche Grundstück mit der FlNr. 148/5 hat jedoch nur eine amtliche Fläche von 1.654 m².
Damit ergibt sich eine neue GRZ von 0,24 bzw. eine GFZ von 0,63. Unberücksichtigt blieb dabei aber das Bestandsgebäude (ehemaliger Gablerkeller). Dieser hat eine Grundfläche von 447 m² und eine Geschossfläche von 576. Beide Gebäude haben eine Gesamtgrundfläche von 847,77 m² und somit eine GRZ von 0,51 und eine GFZ von 0,98.
Aus den Plänen geht nicht eindeutig hervor, wie viele Vollgeschosse das Gebäude haben wird. Hier sollten durch die Baugenehmigungsbehörde nochmal Berechnungen bzw. Pläne nachgefordert werden.
Im Bauantrag wurden unter Punkt 4. Nachbarbeteiligung falsche Angaben gemacht. So wurde unter a) angekreuzt, dass der Markt Lupburg seine Zustimmung als Nachbar erteilt hätte. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Drei weitere Nachbarn haben die Zustimmung ebenfalls verweigert.