Antrag von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 10.01.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Rackendorf 4 ½




Das Bauvorhaben wurde bereits mit Vorbescheid des Landratsamtes vom 06.02.2023,  AZ: 43-2022-0982, bauplanungsrechtlich für genehmigungsfähig erklärt. Es befindet sich noch innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rackendorf. Die beantragte Errichtung eines Wohnhauses mit Carport / Garage ist nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO im faktischen Dorfgebiet zulässig.

Für die Abweichung von den Abstandsflächen liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch den benachbarten Eigentümer vor.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Rebekka und Patrick Brandl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 1757/1, Gem. Degerndorf, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 13:13 Uhr