Abrechnungsgebiet Hofäcker


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 11.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Für die anstehende Abrechnung der Herstellungsbeiträge im Baugebiet Hofäcker sind die Straßen in Klassen einzuteilen und Abrechnungsgebiete zu erstellen.
Klasseneinteilung
Die Straßen Finkenweg (grüner Teil), Lindenweg (roter Teil), Lerchenweg (blauer Teil) und Hofäcker (gelber Teil) sind als Erschließungsstraßen festzulegen. Sie wurden erstmalig hergestellt und sind somit gemäß der Erschließungsbeitragssatzung mit 90% auf die betroffenen anliegenden Grundstücke umzulegen.
Abrechnungsgebiete (§ 4 EBS)
Es werden vier Abrechnungsgebiete gebildet:



Abrechnungsgebiet Finkenweg (grüner Teil):
Beginnend an der gedachten Linie der Grundstück Fl.Nr. 349/5 und 351/6 Gemarkung Lupburg bis zum Ende der Fl.Nr. 330 (Finkenweg) Grenze Fl.Nr. 330/44 Gemarkung Lupburg. Der abzurechnende Teil ist in der Skizze grün dargestellt.

Abrechnungsgebiet Lindenweg (roter Teil):
Beginnend am Grundstück Fl.Nr. 330/47 der Gemarkung Lupburg (Lerchenweg) bis zur Fl.Nr. 330 der Gemarkung Lupburg (Finkenweg). Der abzurechnende Teil ist in der Skizze rot dargestellt und mit der Fl.Nr. 330/43 der Gemarkung Lupburg identisch.

Abrechnungsgebiet Lerchenweg (blauer Teil):
Beginnend am nördlichen Ende Grundstück Fl.Nr. 330/47 der Gemarkung Lupburg (Finkenweg) bis zur Fl.Nr. 359/10 der Gemarkung Lupburg. Der abzurechnende Teil ist in der Skizze blau dargestellt identisch mit der Fl.Nr. 330/47 der Gemarkung Lupburg.

Abrechnungsgebiet Hofäcker (gelber Teil):
Beginnend am Grundstück Fl.Nr. 330/47 der Gemarkung Lupburg (Lerchenweg) bis zur Fl.Nr. 330 der Gemarkung Lupburg (Finkenweg). Der abzurechnende Teil ist in der Skizze gelb dargestellt und identisch mit der Fl.Nr. 330/42 der Gemarkung Lupburg.

Beschlussempfehlung

Die Straßen Finkenweg, Lindenweg, Lerchenweg und Hofäcker werden als Erschließungsstraßen gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB festgelegt.
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird gemäß § 129 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Lupburg zu 90 % auf die jeweils anliegenden Grundstücke umgelegt.
Es werden vier Abrechnungsgebiete (Finkenweg, Lindenweg, Lerchenweg und Hofäcker) mit dem im Sachvortrag beschriebenen Umfang gebildet.

Beschluss

Die Straßen Finkenweg, Lindenweg, Lerchenweg und Hofäcker werden als Erschließungsstraßen gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB festgelegt.
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird gemäß § 129 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Lupburg zu 90 % auf die jeweils anliegenden Grundstücke umgelegt.
Es werden vier Abrechnungsgebiete (Finkenweg, Lindenweg, Lerchenweg und Hofäcker) mit dem im Sachvortrag beschriebenen Umfang gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2024 11:51 Uhr