Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 02.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Ort des Bauvorhabens: Dettenhofen 18
Beantragt wird eine Terrassenüberdachung mit Glaseindeckung mit einer Grundfläche von 70 m² und einer Tiefe von 4,80 – 7,28 m. Das Vorhaben ist daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der geltende Bebauungsplan „Gartenäcker“ sieht in § 2 Abs. 4 der festgesetzten örtlichen Bauvorschriften vor, dass An- und Vorbauten zulässig sind, wenn sie sich der Gesamtform und -gestaltung des Hauptbaukörpers unterordnen.
Dies ist vorliegend der Fall, weshalb hier eine Genehmigungsfreistellung erfolgen kann.

Beschlussempfehlung

Zum Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Beschluss

Zum Antrag von Petra und Christian Gatzhammer auf Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 696/2, Gem. See, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2024 10:32 Uhr