Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan MI "Seibertshofen Ost", Teilflächen der Fl.Nr. 1095, 1234/1 und 1236 Gem. See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 05.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Firma Wagner beabsichtigt die Errichtung einer neuen Halle zur Erweiterung des Baggerbetriebs.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Mischgebiet, das sowohl gewerbliche als auch wohnbauliche Nutzungen ermöglicht, geschaffen werden. Dies soll dem Baggerbetrieb die notwendige Erweiterungsfläche bieten und gleichzeitig eine Einbindung in das bestehende Ortsbild gewährleisten.
Beschlussempfehlung
- Der Flächennutzungsplan des Marktes Lupburg wird geändert. Die Änderungsfläche umfasst Teilflächen der Flurnummern 1095, 1234/1 und 1236, jeweils Gemarkung See.
Im Bereich der Teilflächen der Flurnummern 1095, 1234/1 und 1236, jeweils Gemarkung See, wird ein Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Mischgebiet „Seibertshofen Ost“ aufgestellt.
Die oben genannte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt.
Das Bauleitplanverfahren wird unter der Voraussetzung durchgeführt, dass sich der Grundstückseigentümer zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.
Beschluss
- Der Flächennutzungsplan des Marktes Lupburg wird geändert. Die Änderungsfläche umfasst Teilflächen der Flurnummern 1095, 1234/1 und 1236, jeweils Gemarkung See.
Im Bereich der Teilflächen der Flurnummern 1095, 1234/1 und 1236, jeweils Gemarkung See, wird ein Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Mischgebiet „Seibertshofen Ost“ aufgestellt.
Die oben genannte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchgeführt.
Das Bauleitplanverfahren wird unter der Voraussetzung durchgeführt, dass sich der Grundstückseigentümer zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.01.2025 09:15 Uhr