1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet "Deponie Degerndorf"
Beschlussfassung über den Vorentwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 06.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 01.02.2018 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst.
Die Architekturbüro Iberl GmbH hat nun die mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg und dem Fachplaner Büro Tauw abgestimmten Planunterlagen vorgelegt.
Der Vorhabenbereich befindet sich nördlich der Bundesautobahn A3 und umfasst in der aktuellen Planung eine Fläche von ca. 3,6 ha.
Er liegt auf den Flurnummern 1551 und 1565/1 sowie Teilflächen der Flurnummern 1554, 1565, 1575 und 1577, jeweils Gemarkung Degerndorf.
Beschlussempfehlung
1. Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf“ der Architekturbüros Iberl GmbH vom 06.02.2025 wird gebilligt.
2. Zu diesem Vorentwurf wird die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
3. Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Marktgemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und Ziel der Planung sowie auch über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gibt.
4. Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Markgemeindeverwaltung entgegengenommen.
5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten Gemeindegebiets Lupburg. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer von einem Monat durchgeführt.
Beschluss
1. Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf“ der Architekturbüros Iberl GmbH vom 06.02.2025 wird gebilligt.
2. Zu diesem Vorentwurf wird die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
3. Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Marktgemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und Ziel der Planung sowie auch über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gibt.
4. Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Markgemeindeverwaltung entgegengenommen.
5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten Gemeindegebiets Lupburg. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer von einem Monat durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.02.2025 10:59 Uhr