Bauvoranfrage Farmer
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Haid Nähe Hausnummer 7, 92331 Lupburg
Der Antrag auf Vorbescheid richtet sich an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.
Im Flächennutzungsplan ist derzeit eine Wohnbebauung an der angefragten Örtlichkeit nicht vorgesehen. Das Vorhaben könnte aber dem sog. „Innenbereich“ gem. § 34 BauGB zugeordnet werden. Diese Bestimmung regelt die Zulässigkeit im Zusammenhang mit bereits bebauten Ortsteilen.
Das beantragte Einfamilienhaus mit Garage fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung ein. Zudem besteht bereits von zwei Seiten eine Wohnbebauung.
Die Erschließung ist gesichert, allerdings sieht der unmittelbare Nachbar die beabsichtigte Zufahrt kritisch.
Erschließung
Blau = Wasser
Rot = Kanal
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Claudia Farmer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 556, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Claudia Farmer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 556, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2025 10:42 Uhr