Bauvoranfrage Schmaußer
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Fl.Nr. 123 der Gemarkung See, zwischen See und Niederhofen
Der Antrag auf Vorbescheid richtet sich an die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage.
Der Flächennutzungsplan sieht an der beantragten Örtlichkeit keine Bebauung vor, einen Bebauungsplan gibt es nicht.
§ 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, d.h. das angefragte EFH müsste sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen. Das nahe Umfeld ist jedoch nicht bebaut.
Aus genannten Gründen kann deshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht befürwortet werden. Dieser Sachverhalt wurde der Familie Schmaußer bereits in einem persönlichen Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister am 05. September 2024 mitgeteilt.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Simon Schmaußer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 123, Gem. See, wird nicht erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Simon Schmaußer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 123, Gem. See, wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2025 10:42 Uhr