Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung des Marktes Lupburg an der Grundschule Lupburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Markt Lupburg hat in seiner Sitzung vom 03.04.2025 die Erhöhung der Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung des Marktes Lupburg beschlossen.
Die Verwaltung hat hierzu folgende Satzung erstellt:



Satzung 

über die Erhebung von Gebühren 
für die Benutzung der Mittagsbetreuung des Marktes Lupburg in der Grundschule Lupburg
(Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung)

vom 08.05.2025


Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lupburg folgende Satzung:



ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften



§ 1 Gebührenpflicht

Der Markt Lupburg erhebt für die Benutzung ihrer Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg Gebühren.


§ 2 Gebührenschuldner

  1. Gebührenschuldner sind,

  1. die jeweiligen Personensorgeberechtigten des Kindes, das in der Mittagsbetreuung aufgenommen,

  1. diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in der Mittagsbetreuung angemeldet haben.

  1. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.



§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

  1. Die Gebühr i. S. v. § 5 Abs. 1 entsteht erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. 

  1. Die Gebühren werden jeweils am Monatsanfang für den gesamten Monat fällig. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde ein SEPA-Mandat für ihr Konto zu erteilen. Barzahlung ist nicht möglich.






ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren


§ 4 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i. S. d. § 5 richtet sich nach der Häufigkeit und Dauer des Besuchs der Mittagsbetreuung. Die Gebühr ist gestaffelt nach einer Betreuung 
bis 14 Uhr (Kurzgruppe) bzw. 15:30 Uhr (verlängerte Gruppe). Eine Mischbuchung ist möglich.


§ 5 Gebührensatz

  1. Bei Buchungen in der Kurzgruppe bis 14 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

1 Tag/Woche                16,00 €         
2 Tage/Woche                32,00 €         
3 Tage/Woche                48,00 €         
4 Tage/Woche                64,00 €         
5 Tage/Woche                80,00 €         

  1. Bei Buchungen in der verlängerten Gruppe bis 15:30 Uhr wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr wie folgt erhoben:

1 Tag/Woche                20,00 €         
2 Tage/Woche                40,00 €         
3 Tage/Woche                60,00 €         
4 Tage/Woche                80,00 €         
5 Tage/Woche                     100,00 €         




DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen


§ 6 In-Kraft-Treten

  1. Diese Satzung tritt am 1. September 2025 in Kraft.

  1. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Lupburg vom 17.05.2022 außer Kraft.



Lupburg, den         08.05.2025        


Hauser
Erster Bürgermeister

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erlässt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung des Marktes Lupburg in der Grundschule Lupburg (Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung) in der vorliegenden Fassung vom 08.05.2025

Beschluss

Der Markt Lupburg erlässt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung des Marktes Lupburg in der Grundschule Lupburg (Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung) in der vorliegenden Fassung vom 08.05.2025

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 11:55 Uhr