Erlass der Haushaltssatzung 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 08.05.2025 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 03.04.2025 sowie am Projekttag 2025 wurde der Haushalt für 2025 vorbesprochen.
Über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird der laufende Betrieb der Gemeinde abgewickelt. Etwaige Einnahmeüberschüsse sind dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung von Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen zuzuführen.

Insbesondere sind die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und für Straßenbaumaßnahmen aus den Zuführungen zu decken. 

Die Haupteinnahmen im Verwaltungshaushalt stellen in der Regel der Anteil am Einkommensteueraufkommen, die Schlüsselzuweisung, Grund- und Gewerbesteueraufkommen, sowie Beiträge und ähnliche Entgelte dar.

Das Grundsteueraufkommen ist nach der Grundsteuerreform 2025 um rund 28.000 € geringer, hier sollte der Hebesatz für das Jahr 2026 noch einmal angepasst werden. Die Gewerbesteuer ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher, was auf eine Rückzahlung von über 500.000 € im Jahr 2024 zurückzuführen ist. 
Der Einkommensteueranteil wurde durch das Landesamt für Statistik auf 1.853.132 € festgesetzt und liegt mit rund 160.000 € über dem Ansatz des Vorjahres.

Dagegen verringerte sich jedoch die Schlüsselzuweisung von 968.300 € auf 793.900 €.

Beim Gebührenaufkommen (insb. Kanalgebühren) wird anhand des Verbrauchsverhaltens des Vorjahres und bereits ermittelter Abschlagszahlungen mit einem leichten Rückgang von 558.000 € auf 506.600 € gerechnet.

Beim staatlichen Anteil an der Betriebskostenförderung des Kindergartens wird aufgrund der Anhebung des Basiswerts von einem Zuwachs ausgegangen.

Auf der anderen Seite stehen Ausgaben insbesondere für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Umlagen und Personalaufwendungen.
Aufgrund Tarifsteigerungen werden die Personalkosten inkl. Arbeitgeberanteile von 1.880.647 € auf 2.008.000 € steigen, obwohl keine Stellenmehrungen erfolgen.

Ebenso erhöht sich die Kreisumlage von 1.223.377,32 € auf 1.497.695,69 €.









Nach den aktuellen Planungen ergibt sich somit folgender freier Finanzspielraum:

Freier Finanzspielraum


Für das aktuelle Haushaltsjahr sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.150.000 € vorgesehen. Und weitere 6.200.000 € im Jahr 2026 (ausschließlich für den Schulhausan-/umbau).
Da in den letzten Jahren jedoch Schulden kontinuierlich abgebaut wurden, konnte hierdurch eine solide Basis für eine Neuverschuldung in einem verträglichen Rahmen geschaffen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Markt Lupburg schuldenfrei.

Der Schuldenstand per 31.12.2024

beträgt:                                                                211.860,00 €

./. Tilgungsansatz 2025                                                          211.860,00 €

Neue Kreditaufnahme                                                          1.150.000,00 €

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025:                                  1.150.000,00 €

Schulden pro Kopf der Bevölkerung zu Beginn des Haushaltsjahres:

                       211.860,00 €
                       ------------------                                82,24 € / Einwohner
                       2.576 Einwohner?? Einwohnerstand Hauptwohnsitz zum 30.09.2024

Schulden pro Kopf der Bevölkerung voraussichtlich am Ende des Haushaltsjahres:

                       1.150.000,00 €
                       ------------------                                446,43 € / Einwohner
                       2.576 Einwohner?? Einwohnerstand Hauptwohnsitz zum 30.09.2024


Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden 1.000 bis 3.000 Einwohner:
740 €/Einwohner
(Stand: 31.12.2023)?? Quelle: Bayerisches Landesamt f. Statistik

Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. beträgt:
498,36 €/Einwohner
(Stand: 28.03.2025)?? Quelle: Landratsamt Neumarkt

Laut der Schuldenstandstatistik des Landkreises Neumarkt belegt der Markt Lupburg die 
Rangziffer 5 (von 19) bei der Verschuldungshöhe im Landkreis.


Einnahmen des Vermögenshaushaltes


Zuführung vom Verwaltungshaushalt                                             187.000 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage                                     600.000 €

Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen 
des Anlagevermögens (Grundstücke und bewegliche Sachen)                     927.000 €

Beiträge und ähnliche Entgelte                                                     180.000 €
               
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen                                     898.400 €

Kredite                                                                          1.150.000 €
       

Gesamt                                                                          3.942.400 €


Ausgaben des Vermögenshaushaltes

                                               
Maßnahmen:

Schlussrechnungen Maßnahmen „Am Burgberg“
71.400 €
Erschließung Ullabreite Erweiterung II
600.000 €
Sanierung Seibertshofener Straße
600.000 €
Erweiterung Grundschule
1.300.000 €
Feuerwehrhaus Degerndorf
40.000 €
Nebengebäude und Außenanlagen KiTa
100.000 €
Photovoltaik KiTa
35.000 €
Investitionszuschuss Sportverein
50.000 €
Dorferneuerung See
150.000 €
Gigabitausbau
159.600 €
Freisitz Seibertshofen
40.000 €
Beleuchtung Dettenhofen
10.000 €
Blitzschutz Burganlage
40.000 €
Kirche Rackendorf
100.000 €



Weitere:

Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte
46.200 €
Erwerb von Grundstücken
105.000 €
Erwerb von Anlagevermögen
138.000 €
Zuführung zur Rücklage
         157.200 €
Schuldendienst
200.000 €

Die geplanten Zuführungen an die Rücklage stellen aktuell lediglich die notwendigen Planansätze dar, die zum Ausgleich des Finanzplans notwendig sind. Ob diese tatsächlich realisiert werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab (insb. ob die Auszahlung der Zuwendung „Erweiterung Grundschule“ in Höhe von 1 Mio. € im Jahr 2027 erfolgt oder nicht).
Die Kämmerei weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der vorliegende Haushalts- und Finanzplan 2025 – 2028 vollständig an der Baumaßnahme „Erweiterung Grundschule“ ausgerichtet ist und alle weiteren gewünschten Investitionen diesem Vorhaben untergeordnet werden müssen.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass bei den Ansätzen im Verwaltungshaushalt von annähernd gleichbleibenden Verhältnissen in Bezug auf das Steueraufkommen als wichtigste Einnahmequelle ausgegangen wurde. Einbrüche im Gewerbesteueraufkommen oder dem Einkommensteueranteil könnten Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit des Marktes haben.
Sollten in den Jahresrechnungen künftig dennoch Überschüsse entstehen, wird angeregt, diese entweder einer (Sonder-)Rücklage zuzuführen oder Sondertilgungen zu leisten, um die Schuldenlast zu verringern.

Beschlussempfehlung

  1. Der Finanzplan 2026 – 2028 wird gemäß Anlage beschlossen.
  2. Der Markt Lupburg beschließt folgende Haushaltssatzung:


Haushaltssatzung

des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 
für das Haushaltsjahr 2025


„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                5.307.760 €
und

im Vermögenshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                 3.942.400 €
                                                                                       
ab.



§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind in Höhe von 1.150.000,00 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                170 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                                170 v.H.
2.   Gewerbesteuer                                                                        330 v.H.



§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.“



Lupburg, 08. Mai 2025


Manfred Hauser        
Erster Bürgermeister

Diskussionsverlauf

MR Meier regt an eine Übersicht über alle Käufe sowie Verkäufe von Grundstücken und Liegenschaften zu erstellen.

Beschluss

  1. Der Finanzplan 2026 – 2028 wird gemäß Anlage beschlossen.
  2. Der Markt Lupburg beschließt folgende Haushaltssatzung:


Haushaltssatzung

des Marktes Lupburg
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 
für das Haushaltsjahr 2025


„Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Lupburg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                5.307.760 €
und

im Vermögenshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit                 3.942.400 €
                                                                                       
ab.



§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind in Höhe von 1.150.000,00 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                170 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                                170 v.H.
2.   Gewerbesteuer                                                                        330 v.H.



§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.“



Lupburg, 08. Mai 2025


Manfred Hauser        
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 11:55 Uhr