- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Deponie Degerndorf 1. Änderung"
- Aufhebung der Beschlüsse über die Vorentwürfe und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB
- Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans "Deponie Degerndorf 1. Änderung"
- Beschlussfassung über den Vorentwurf und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 01.02.2018 hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst.
In der Sitzung vom 07.06.2018 wurde der damalige Vorentwurf gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, die Unterrichtung der Nachbargemeinden, Behörden sowie Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Nachdem in der Zwischenzeit Änderungen in den Planungen vorgenommen wurden, welche die Grundzüge des Bebauungsplans betreffen, wurde in der Sitzung vom 06.02.2025 der aktualisierte Vorentwurf gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, die Unterrichtung der Nachbargemeinden, Behörden sowie Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Nach Überprüfung der formellen Voraussetzungen für das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans wurde jedoch festgestellt, dass die zur Übersendung der Unterlagen an das Landratsamt notwendige Bekanntmachung des damaligen Aufstellungsbeschlusses in den Altakten nicht mehr auffindbar ist. Diese Daten sind insbesondere auch für die Angabe in den Verfahrensvermerken relevant:
Aus genannten Gründen wird seitens der Verwaltung empfohlen, die vorgenannten Beschlüsse allesamt aufzuheben und neu zu fassen.
Beschlussempfehlung
- Der Beschluss vom 01.02.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ wird aufgehoben.
- Der Beschluss vom 07.06.2018 hinsichtlich der Billigung des Vorentwurfes zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ des Architekturbüros Iberl GmbH wird aufgehoben.
- Der Beschluss vom 06.02.2025 hinsichtlich der Billigung des Vorentwurfes zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ des Architekturbüros Iberl GmbH vom 06.02.2025 wird aufgehoben.
- Im Bereich der Flurnummern 1551, 1565/1 und Teilflächen der Flurnummern 1554, 1565, 1575 sowie 1577, jeweils Gemarkung wird ein Bebauungsplan Industriegebiet „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ aufgestellt.
- Der Vorentwurf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ des Architekturbüros Iberl GmbH vom 06.02.2025 wird gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
- Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB während der Dauer einer vorab festgelegten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Rechtslage:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Abstimmung mit Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB
Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB
Frist zur Abgabe von Stellungnahmen § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB
Gründe für frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Keine
Beschluss
- Der Beschluss vom 01.02.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ wird aufgehoben.
- Der Beschluss vom 07.06.2018 hinsichtlich der Billigung des Vorentwurfes zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ des Architekturbüros Iberl GmbH wird aufgehoben.
- Der Beschluss vom 06.02.2025 hinsichtlich der Billigung des Vorentwurfes zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ des Architekturbüros Iberl GmbH vom 06.02.2025 wird aufgehoben.
- Im Bereich der Flurnummern 1551, 1565/1 und Teilflächen der Flurnummern 1554, 1565, 1575 sowie 1577, jeweils Gemarkung wird ein Bebauungsplan Industriegebiet „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ aufgestellt.
- Der Vorentwurf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Industriegebiet „Deponie Degerndorf 1. Änderung“ des Architekturbüros Iberl GmbH vom 06.02.2025 wird gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
- Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB während der Dauer einer vorab festgelegten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Rechtslage:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Abstimmung mit Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB
Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB
Frist zur Abgabe von Stellungnahmen § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB
Gründe für frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Keine
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2025 11:55 Uhr