Satzung über Ehrungen - Änderung bei Alters- und Ehejubliäum


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 05.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 05.03.2020 ö 3

Sachverhalt

Auf Anregung der Verwaltung sollte die Ehrung der Ehejubiläen über das 50. und 60. Ehejubiläum hinaus für alle weiteren durch 5 teilbaren Ehejahre  erfolgen.

Hierzu ist eine Änderung in § 6 Abs. 2 der Satzung über Ehrungen, Auszeichnungen  und Förderungen notwendig.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erlässt folgende

Änderungssatzung des Marktes Lupburg

über Ehrungen, Auszeichnungen und Förderungen

Der Markt Lupburg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), folgende Änderungssatzung:


§ 1

§ 6 Alters- und Ehejubiläum erhält folgende Fassung:

  1. Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), die das 75. Lebensjahr und weitere durch fünf teilbare Lebensjahre vollenden, wird ein Geschenk im Wert von 40 Euro überreicht.
  2. Dasselbe gilt für Gemeindeangehörige die das Fest der Goldenen (50 Jahre) und Diamantenen (60 Jahre) Hochzeit sowie weitere durch fünf teilbare Ehejahre feiern. 


§ 2

  1. Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft


Lupburg, den 05.03.2020                                         Siegel
Hauser
1. Bürgermeister

Beschluss

Der Markt Lupburg erlässt folgende

Änderungssatzung des Marktes Lupburg

über Ehrungen, Auszeichnungen und Förderungen

Der Markt Lupburg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), folgende Änderungssatzung:


§ 1

§ 6 Alters- und Ehejubiläum erhält folgende Fassung:

  1. Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), die das 75. Lebensjahr und weitere durch fünf teilbare Lebensjahre vollenden, wird ein Geschenk im Wert von 40 Euro überreicht.
  2. Dasselbe gilt für Gemeindeangehörige die das Fest der Goldenen (50 Jahre) und Diamantenen (60 Jahre) Hochzeit sowie weitere durch fünf teilbare Ehejahre feiern. 


§ 2

  1. Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft


Lupburg, den 05.03.2020                                         Siegel
Hauser
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:52 Uhr