Satzung über Ehrungen - Änderung bei Alters- und Ehejubliäum
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 05.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Anregung der Verwaltung sollte die Ehrung der Ehejubiläen über das 50. und 60. Ehejubiläum hinaus für alle weiteren durch 5 teilbaren Ehejahre erfolgen.
Hierzu ist eine Änderung in § 6 Abs. 2 der Satzung über Ehrungen, Auszeichnungen und Förderungen notwendig.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erlässt folgende
Änderungssatzung des Marktes Lupburg
über Ehrungen, Auszeichnungen und Förderungen
Der Markt Lupburg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), folgende Änderungssatzung:
§ 1
§ 6 Alters- und Ehejubiläum erhält folgende Fassung:
- Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), die das 75. Lebensjahr und weitere durch fünf teilbare Lebensjahre vollenden, wird ein Geschenk im Wert von 40 Euro überreicht.
Dasselbe gilt für Gemeindeangehörige die das Fest der Goldenen (50 Jahre) und Diamantenen (60 Jahre) Hochzeit sowie weitere durch fünf teilbare Ehejahre feiern.
§ 2
- Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Lupburg, den 05.03.2020 Siegel
Hauser
1. Bürgermeister
Beschluss
Der Markt Lupburg erlässt folgende
Änderungssatzung des Marktes Lupburg
über Ehrungen, Auszeichnungen und Förderungen
Der Markt Lupburg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), folgende Änderungssatzung:
§ 1
§ 6 Alters- und Ehejubiläum erhält folgende Fassung:
- Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), die das 75. Lebensjahr und weitere durch fünf teilbare Lebensjahre vollenden, wird ein Geschenk im Wert von 40 Euro überreicht.
Dasselbe gilt für Gemeindeangehörige die das Fest der Goldenen (50 Jahre) und Diamantenen (60 Jahre) Hochzeit sowie weitere durch fünf teilbare Ehejahre feiern.
§ 2
- Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Lupburg, den 05.03.2020 Siegel
Hauser
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.06.2020 11:52 Uhr