Klarstellungssatzung OT See Steinweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Zur rechtskonformen Festlegung der beitragspflichtigen Grundstücke der Erschließungsmaßnahme „Steinweg“ ist bezüglich des Grundstückes FlNr. 97, Gemarkung See (Pferdekoppel) eine Abgrenzung vom Innen- zum Außenbereich notwendig.
Mit der folgenden Klarstellungssatzung werden die Grenzen vom Innen- zum Außenbereich innerhalb des Geltungsbereichs verbindlich festgelegt.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt folgende Klarstellungssatzung:

Präambel
Der Markt Lupburg erlässt gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017, Art.23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – BauNVO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) folgende
Klarstellungssatzung

§ 1
Geltungsbereich
Die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:1500) ersichtlichen Darstellungen (rote Abgrenzungslinie) festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gem. § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt folgende Klarstellungssatzung:

Präambel
Der Markt Lupburg erlässt gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017, Art.23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – BauNVO – i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) folgende
Klarstellungssatzung

§ 1
Geltungsbereich
Die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile werden gemäß den im beigefügten Lageplan (M 1:1500) ersichtlichen Darstellungen (rote Abgrenzungslinie) festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gem. § 1 festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:41 Uhr