Änderung der Geschäftsordnung - Vertretung in der Regina GmbH und der LNI GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung enthält in § 7 „Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters“ folgenden Passus:
„Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit
(…)
10. die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform.
In Bezug auf die Regina GmbH werden dem ersten Bürgermeister die Entscheidungen über die in der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GO). Dies gilt nicht für Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftervertrages sowie Beschlüsse, die nicht unter die Wertgrenze dieser Geschäftsordnung fallen.
Insbesondere die Formulierung „Beschlüsse, die nicht unter die Wertgrenze fallen“ führt dazu, dass der erste Bürgermeister in Gesellschafterversammlungen, welche Personalangelegenheiten, Jahresabschluss und/oder Entlastung der Geschäftsführung als Tagesordnung haben, keine Vertretungsmacht besitzt.
Diese Beschlüsse wären dem Gemeinderat vorbehalten.
Die Regina GmbH schlägt deshalb folgende Änderung vor:
„In Bezug auf die Regina GmbH werden dem ersten Bürgermeister die Entscheidungen für die in der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GO).“
In Bezug auf die Laber-Naab-Infrastrukturgesellschaft mbH wäre die gleiche Regelung zu treffen.

Beschlussempfehlung

Die Geschäftsordnung wird in § 7 „Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters“ wie folgt geändert:
10. die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform.
In Bezug auf die Regina GmbH und die LNI GmbH werden dem ersten Bürgermeister die Entscheidungen für die in der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GO).

Beschluss

Die Geschäftsordnung wird in § 7 „Einzelne Aufgaben des Bürgermeisters“ wie folgt geändert:
10. die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform.
In Bezug auf die Regina GmbH und die LNI GmbH werden dem ersten Bürgermeister die Entscheidungen für die in der Gesellschafterversammlung zu beschließenden Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 16:20 Uhr