Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der freiwilligen Feuerwehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Anlässlich des Rundschreibens des Bayerischen Städte- und Gemeindetages, des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. sowie des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und der Veröffentlichung eines aktualisierten Verzeichnisses der Pauschalsätze wurde auch die Kostensatzung der freiwilligen Feuerwehren des Marktes Lupburg überarbeitet. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2002, seitdem sind die Pauschalsätze unverändert.

Die Kalkulation der Strecken- und Ausrückestundenkosten wurde auf Basis der bereitgestellten Berechnungsbögen durchgeführt.
Dabei wurden für die Kalkulation des Mannschaftstransportfahrzeuges die tatsächlich angefallenen Anschaffungskosten berücksichtigt.

Für das vorhandene TSF sowie LF 8/6 wurden die Kostenansätze der Berechnungsbögen verwendet, da die Nutzungssdauer bereits überschritten ist und Ersatzbeschaffungen in den nächsten Jahren anstehen.

Zukünftig werden folgende Kosten abgerechnet werden:

1.        Streckenkosten


Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
bei einer
Nutzungsdauer von
bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
einen Mannschaftstransportwagen MTW
15 Jahren
 3,22 Euro neu
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
20 Jahren
 2,72 Euro vorher: 1,97 €
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)
25 Jahren
 7,22 Euro vorher: 3,37 €



2.        Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom        bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/        Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens -        
je eine Stunde für


einen Mannschaftstransportwagen MTW
31,88 Euro neu
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
69,10 Euro vorher: 30,88 €
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)

140,14 Euro vorher: 63,40 €



3.        Personalkosten


Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.


3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende


Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz
berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden):             28,00 €  
                                                       vorher 17,90 €

(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)

3.2 Sicherheitswachen


Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für

ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG)                                 16,40 €
                                                               vorher 10,23 €

       
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

4.        Brandmeldeanlagen

Bei einer Fehlalarmierung ausgelöst durch Brandmeldeanlagen werden pauschal 500,- € erhoben. neu

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg erlässt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren des Marktes Lupburg in der vorliegenden Fassung vom 01.10.2020

Beschluss

Der Markt Lupburg erlässt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren des Marktes Lupburg in der vorliegenden Fassung vom 01.10.2020

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 16:20 Uhr