Anlässlich des Rundschreibens des Bayerischen Städte- und Gemeindetages, des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. sowie des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und der Veröffentlichung eines aktualisierten Verzeichnisses der Pauschalsätze wurde auch die Kostensatzung der freiwilligen Feuerwehren des Marktes Lupburg überarbeitet. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2002, seitdem sind die Pauschalsätze unverändert.
Die Kalkulation der Strecken- und Ausrückestundenkosten wurde auf Basis der bereitgestellten Berechnungsbögen durchgeführt.
Dabei wurden für die Kalkulation des Mannschaftstransportfahrzeuges die tatsächlich angefallenen Anschaffungskosten berücksichtigt.
Für das vorhandene TSF sowie LF 8/6 wurden die Kostenansätze der Berechnungsbögen verwendet, da die Nutzungssdauer bereits überschritten ist und Ersatzbeschaffungen in den nächsten Jahren anstehen.
Zukünftig werden folgende Kosten abgerechnet werden:
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
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bei einer Nutzungsdauer von
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bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
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einen Mannschaftstransportwagen MTW
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15 Jahren
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3,22 Euro neu
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ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
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20 Jahren
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2,72 Euro vorher: 1,97 €
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ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)
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25 Jahren
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7,22 Euro vorher: 3,37 €
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2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/ Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens -
je eine Stunde für
einen Mannschaftstransportwagen MTW
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31,88 Euro neu
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ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000)
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69,10 Euro vorher: 30,88 €
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ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)
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140,14 Euro vorher: 63,40 €
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3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz
berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden): 28,00 €
vorher 17,90 €
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für
ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,40 €
vorher 10,23 €
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
4. Brandmeldeanlagen
Bei einer Fehlalarmierung ausgelöst durch Brandmeldeanlagen werden pauschal 500,- € erhoben. neu