Bauantrag der Koller Beteiligungs Holding auf Errichtung von zwei Leichtbaulagerhallen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 05.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Antrag der Koller Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Oberbürg 24, 92345 Dietfurt auf Errichtung von zwei Leichtbau-Lagerhallen auf dem Flurstück, FlNr582 der Gemarkung Degerndorf, Degerndorf G 2, 92331 Lupburg, im Freistellungsverfahren.
Da es sich hier um ein Bauvorhaben in einem Gewerbegebiet handelt, erfolgt durch den Markt Lupburg grundsätzlich keine Baufreigabe im Freistellungsverfahren.
Vielmehr erklärt der Markt Lupburg, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll (Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO).
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erklärt, dass zum Antrag der Koller Beteiligungsholding GmbH & Co. KG auf Errichtung von zwei Leichtbau-Lagerhallen auf dem Flurstück, FlNr. 582 der Gemarkung Degerndorf ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss
Der Markt Lupburg erklärt, dass zum Antrag der Koller Beteiligungsholding GmbH & Co. KG auf Errichtung von zwei Leichtbau-Lagerhallen auf dem Flurstück, FlNr. 582 der Gemarkung Degerndorf ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2020 11:17 Uhr