Antrag von Dr. Wolfgang Bärtl auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit drei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 499, Gemarkung Lupburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 03.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bilder:
Es werden folgende Abweichungen beantragt (Auszug aus dem Bauantrag):
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der Bebauung in die Umgebungsbebauung ein und die Erschließung ist gesichert.
Im südlichen Bereich des Grundstücks befindet sich der Abwasserkanal, eine entsprechende Dienstbarkeit ist auf dem Grundstück eingetragen. Die Kanalschächte sind von einer Bebauung freigehalten.
Die beantragten Abweichungen sind von untergeordneter Natur und damit städtebaulich vertretbar.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Dr. Wolfgang Bärtl auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit drei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 499, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.
Diskussionsverlauf
Der 2. Bürgermeister Hoidn weist daraufhin, dass der Zufahrtsweg nicht vom gemeindlichen Bauhof geräumt und gestreut werden wird, da es sich hier um einen Privatweg handelt und dieser keine Erschließungsfunktion erfüllt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Dr. Wolfgang Bärtl auf Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit drei Garagen auf dem Grundstück FlNr. 499, Gemarkung Lupburg, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2021 11:50 Uhr