Änderung der Kindergartenbeitragssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 04.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anlässlich einer Prüfung durch die Kindergartenaufsicht am Landratsamt wurde die Verwaltung auf folgendes hingewiesen:
„Nach Art. 19 Nr. 5a BayKiBiG müssen die Elternbeiträge gestaffelt werden. Die Steigung sollte je höhere Buchungszeit immer linear erfolgen.
Bei den in der Jahresmeldung angegebenen Elternbeiträgen liegt zwischen der Buchungszeit > 7-8 Std. und > 8-9 Std. je eine andere Erhöhung vor wie zwischen den anderen Buchungszeiten.
So steigt der Beitrag für U3-Kinder regelmäßig um 18 € und zwischen der o.g. Buchungszeiten um 24 € bzw. der Beitrag für die Ü3-Kinder regelmäßig um 9 € und zwischen der o.g. Buchungszeit um 12 €.
Da durch eine unterschiedliche Steigerung der Elternbeiträge zwischen den Buchungszeiten, die Wahl der Eltern, welche Betreuungszeit gebucht wird, beeinflusst wird, sollte die Steigungen immer linear erfolgen.“
Die Verwaltung schlägt daher mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ab 01.09.2021 folgende Änderung der Gebührensatzung für die Buchungszeitkategorie 8 - 9 Stunden und > 9 Stunden vor:
§ 5 Gebührensatz
- Für jeden angefangen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
- Für Krippenkinder
- Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 122 €
- Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 140 €
- Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 158 €
- Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 176 €
- Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden 194 € (vorher 200 €)
- Für eine Buchungszeit über 9 Stunden 212 € (vorher 218 €)
- Für Kindergartenkinder
- Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 61 €
- Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 70 €
- Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 79 €
- Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 88 €
- Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden 97 € (vorher 100 €)
- Für eine Buchungszeit über 9 Stunden 106 € (vorher 109 €)
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg erlässt folgende
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe des Marktes Lupburg in See:
§ 1
§ 5 Gebührensatz wird wie folgt geändert:
- Für jeden angefangen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
- Für Krippenkinder
- Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 122 €
- Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 140 €
- Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 158 €
- Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 176 €
- Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden 194 €
- Für eine Buchungszeit über 9 Stunden 212 €
- Für Kindergartenkinder
- Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 61 €
- Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 70 €
- Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 79 €
- Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 88 €
- Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden 97 €
- Für eine Buchungszeit über 9 Stunden 106 €
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.
Beschluss
Der Markt Lupburg erlässt folgende
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe des Marktes Lupburg in See:
§ 1
§ 5 Gebührensatz wird wie folgt geändert:
- Für jeden angefangen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
- Für Krippenkinder
- Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 122 €
- Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 140 €
- Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 158 €
- Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 176 €
- Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden 194 €
- Für eine Buchungszeit über 9 Stunden 212 €
- Für Kindergartenkinder
- Für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 61 €
- Für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 70 €
- Für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 79 €
- Für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 88 €
- Für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden 97 €
- Für eine Buchungszeit über 9 Stunden 106 €
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2021 11:07 Uhr